Auszug - Behandlung jugendlicher Gewalttäter
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Frau Zeugner begründet den Antrag. Es gehe darum, junge Intensivtäter
aus ihrem problembelasteten Umfeld herauszulösen und pädagogisch zu
beeinflussen. Dadurch könne auch verhindert werden, dass es – wie jetzt
häufig der Fall – zu einer Anhäufung von Straftaten komme. Im Antragstext
sollte der Begriff ‚Gewalttäter‘ durch ‚Intensivtäter‘
ersetzt werden. Frau Köthe kritisiert den Antrag als “holzschnittartig”.
Einer derart komplexen Problematik mit einem Antrag zu begegnen, der nur aus
einem Satz besteht, sei nicht angemessen. Herr Wendt weist darauf hin, dass die Mehrheit der Fachleute
geschlossene Heime ablehnt. Gerade bei den in Berlin bestehenden Möglichkeiten
würde daraus eine Art Jugendstrafvollzug entstehen. Dabei gebe es in
Brandenburg längst geeignete Einrichtungen, die von Berlin auch genutzt werden.
Er kündigt für seine Fraktion die Ablehnung des Antrags an. Der Antrag wird in der geänderten Form abgestimmt: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass wie vom Polizeipräsidenten Glietsch gefordert,
polizeibekannte jugendliche Intensivtäter in geschlossenen Heimen mit
intensiver sozialpädagogischer Betreuung untergebracht werden. Der BVV ist bis zum 01.09.2007 zu
berichten. Der Antrag Drs.Nr. 0391/3 wird in dieser Form abgelehnt
(4/9/1). Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt
der BVV, die BVV möge
beschließen: Die
Drucksache wird abgelehnt. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass wie vom
Polizeipräsidenten Glietsch gefordert, polizeibekannte jugendliche Intensivtäter
in geschlossenen Heimen mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung
untergebracht werden. Der BVV ist
bis zum 01.09.2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 4 dagegen: 9 Enthaltung: 1 |
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