Auszug - Freigabe einer Wand für legales Sprühen
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Herr BzStR Gröhler erklärt, dass er mit dem Antrag 'Schwierigkeiten' habe und verweist auf die Bauausschuss-Sitzung vom 07.06.2006, in der ein Schreiben von SenInn vorgetragen wurde. Fazit war, dass laut einer Untersuchung durch das Verfügbarmachen von Flächen für legales Sprühen die Anzahl illegaler Sprühaktionen insgesamt zunimmt. Herr BV Schmitz sieht keine Probleme, wenn es sich um ein betreutes Projekt handelt. Herr BV Häntsch kann dem nur zustimmen, wenn es sich um ein künstlerisches Projekt innerhalb einer Einrichtung handelt und schlägt vor, den Text dementsprechend zu ändern. Herr BV Wendt berichtet, dass im Jugendhilfe-Ausschuss diskutiert wurde, mit dem Ergebnis, ein derartiges Projekt nur unter Aufsicht anzubieten. Der Antrag wird wie geändert. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen eines Kunstprojektes in einer bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtung eine Wand für Graffiti im Bezirk freizugeben.
Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 27.11.2006 (1)
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, in Charlottenburg-Wilmersdorf eine Wand freizugeben, um an ihr legal Graffiti zu praktizieren.
Abstimmungsergebnis:
dafür: eisntimmig dagegen: Enthaltung: |
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