Auszug - Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern im Hort verbessern
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Der bereits mehrfach im
Schulausschuss diskutierte Antrag wird noch einmal kurz von der CDU-Fraktion
begründet. Seitdem die Horte in die Zuständigkeit von Schule verlagert wurden,
gibt es für Eltern von Kindern im Hort keine spezifische Regelung hinsichtlich
der Beteiligungsrechte mehr. In Schulen, die die ergänzende Betreuung aus einer
Hand anbieten, können Eltern über die Schulgremien ihre Beteiligungsrechte
wahrnehmen – jedoch auch nur mit dem “good will” anderer
Elternvertreter/innen. An Schulen, die mit freien Trägern zusammenarbeiten,
wäre eine solche Möglichkeit jedoch weniger gegeben. Herr BzStR Naumann informiert,
dass aus der gesamten Elterngemeinschaft heraus die Gesamtelternvertretung
gebildet wird. Auch Themen zur ergänzenden Betreuung werden in der
Gesamtelternvertretung aufgerufen. Ein zusätzliches Konstrukt nur für die
Eltern zu schaffen, deren Kinder die ergänzende Betreuung in Anspruch nehmen,
wäre nicht produktiv. Dies würde eine Trennung dort bedeuten, wo es keine
Trennung mehr gibt. Die CDU-Fraktion widerspricht
diesen Ausführungen: eine Trennung beider Bereiche würde hinsichtlich der
Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern vielmehr eine Ergänzung bedeuten. Bisher
herrscht zu viel Unklarheit, nicht nur über die Beteiligungsrechte der Eltern,
sondern auch die der Erzieher/innen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
weist darauf hin, dass Horte und Schulen zusammenwachsen werden. Angeordnete
Sonderregelungen sind daher nicht erforderlich. Zudem hätten Schulen auch noch andere autonome
Möglichkeiten, “ihren Eltern” zu ihren Rechten zu verhelfen (z.B.
in Unterausschüssen). Allerdings sind z.B. die Beteiligungsrechte von
Erzieher/innen nicht ausdrücklich genug festgelegt, dort sollten noch
Änderungen erfolgen, um auch das Teamgefühl zwischen Lehrer/innen und
Erzieher/innen zu stärken. Zudem sollte, gerade jetzt zu Beginn, besonders
darauf geachtet werden, dass sowohl Eltern als auch Erzieher/innen ausreichend
in den schulischen Gremien vertreten sind und z.B. Erzieher/innen gegenüber den
Eltern z.B. in Elternabenden präsent sind. Herr BzStR Naumann weist darauf
hin, dass die im Antrag genutzte Formulierung nur wenig Spielraum lässt, eine
Änderung würde ggf. eher mit dem neuen Schulgesetzt konform gehen. Die CDU-Fraktion ändert den Antrag
daraufhin wie folgt: “Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die
Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung in Horten
verbessert und geregelt werden. Der BVV ist bis zum 31.10.2007 zu
berichten” Der geänderte Antrag wird
einstimmig angenommen. Der
Ausschuss für Schule empfiehlt
der BVV, die BVV möge
beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern in Horsten verbessert und geregelt werden. Der BVV ist
bis zum 31.10.2007 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung an Grundschulen analog denen der Eltern in Kindertagesstätten geregelt werden. Der BVV ist
bis zum 31.03.2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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