Auszug - Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern im Hort verbessern  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0181/3 Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern im Hort verbessern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der bereits mehrfach im Schulausschuss diskutierte Antrag wird noch einmal kurz von der CDU-Fraktion begründet

Der bereits mehrfach im Schulausschuss diskutierte Antrag wird noch einmal kurz von der CDU-Fraktion begründet. Seitdem die Horte in die Zuständigkeit von Schule verlagert wurden, gibt es für Eltern von Kindern im Hort keine spezifische Regelung hinsichtlich der Beteiligungsrechte mehr. In Schulen, die die ergänzende Betreuung aus einer Hand anbieten, können Eltern über die Schulgremien ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen – jedoch auch nur mit dem “good will” anderer Elternvertreter/innen. An Schulen, die mit freien Trägern zusammenarbeiten, wäre eine solche Möglichkeit jedoch weniger gegeben.

Herr BzStR Naumann informiert, dass aus der gesamten Elterngemeinschaft heraus die Gesamtelternvertretung gebildet wird. Auch Themen zur ergänzenden Betreuung werden in der Gesamtelternvertretung aufgerufen. Ein zusätzliches Konstrukt nur für die Eltern zu schaffen, deren Kinder die ergänzende Betreuung in Anspruch nehmen, wäre nicht produktiv. Dies würde eine Trennung dort bedeuten, wo es keine Trennung mehr gibt.

Die CDU-Fraktion widerspricht diesen Ausführungen: eine Trennung beider Bereiche würde hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern vielmehr eine Ergänzung bedeuten. Bisher herrscht zu viel Unklarheit, nicht nur über die Beteiligungsrechte der Eltern, sondern auch die der Erzieher/innen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass Horte und Schulen zusammenwachsen werden. Angeordnete Sonderregelungen sind daher nicht erforderlich. Zudem hätten Schulen auch

noch andere autonome Möglichkeiten, “ihren Eltern” zu ihren Rechten zu verhelfen (z.B. in Unterausschüssen). Allerdings sind z.B. die Beteiligungsrechte von Erzieher/innen nicht ausdrücklich genug festgelegt, dort sollten noch Änderungen erfolgen, um auch das Teamgefühl zwischen Lehrer/innen und Erzieher/innen zu stärken. Zudem sollte, gerade jetzt zu Beginn, besonders darauf geachtet werden, dass sowohl Eltern als auch Erzieher/innen ausreichend in den schulischen Gremien vertreten sind und z.B. Erzieher/innen gegenüber den Eltern z.B. in Elternabenden präsent sind.

Herr BzStR Naumann weist darauf hin, dass die im Antrag genutzte Formulierung nur wenig Spielraum lässt, eine Änderung würde ggf. eher mit dem neuen Schulgesetzt konform gehen.

Die CDU-Fraktion ändert den Antrag daraufhin wie folgt:

 

“Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung in Horten verbessert und geregelt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2007 zu berichten”

 

Der geänderte Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Der Ausschuss für Schule

 

Der Ausschuss für Schule

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern in Horsten verbessert und geregelt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2007 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung an Grundschulen analog denen der Eltern in Kindertagesstätten geregelt werden.

Der BVV ist bis zum 31.03.2007 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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