Auszug - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts: Beratung und Diskussion Nächste Vorbereitungen des Bezirksamt a. für die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Parkraumbewirtschaftung und b. das Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof BE: Herr BzStR Krüger  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Herr Wagner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) leitet ein, dass das Bezirksamt in einen juristischen Konflikt geraten sei

Herr Wagner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) leitet ein, dass das Bezirksamt in einen juristischen Konflikt geraten sei. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes habe sowohl Konsequenzen für die BVV als auch für das Bezirksamt, insbesondere für die Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal. Das Urteil und deren Auswirkungen sollten besprochen werden.

 

Hr. BzStr Krüger berichtet, dass das Urteil am 26.04.2007 nach der mündlichen Verhandlung verkündet worden sei. Am 14.05.2007 sei das Rechtsamt im Sinne der Urteilsbegründung informiert worden, anschließend sei die Information an das Wahlamt weitergeleitet worden. Mit Beschluss Nr. 17/3 des Bezirksamtes vom 19.12.2006, ist das Bürgerbegehren nach der Auszählung und nochmaliger Kontrolle für gescheitert erklärt wurde, da die erforderliche Stimmenanzahl nicht erreicht worden sei. Dies sei der Bürgerinitiative mit Schreiben vom 20.12.2006  in Form der Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt worden.

 

Hr. BzStr Krüger teilt weite mit, dass das Bezirksamt die Auffassung vertreten habe, dass die Angabe des Geburtsdatums konstitutiv sei. Das Verwaltungsgericht habe dieses jedoch entschieden, dass die Angabe des Geburtsdatums nicht zwingend erforderlich sei. Die mehr als 190 Unterschriften, bei denen das Geburtsdatum fehlte und welche demnach als ungültig bewertet wurden, sind nun als gültig zu zählen.

Der Beschluss des Bezirksamtes auf Nichtzustandekommens des Bürgerbegehrens sei daher zurückzunehmen.

 

Herr Krüger erläutert, dass das Bezirksamt zwar in Berufung gehen könne, dieses aber mit einem erheblichen Zeitfaktor von ca. zwei Jahren verbunden wäre. Auf ein Rechtsmittel würde verzichtet werden. Es werde diesbezüglich eine Vorlage zur Kenntnisnahme gemacht werden. Herr Krüger bittet darum, sich in der Juni-Sitzung der BVV auf eine weitere Vorgehensweise zu verständigen. Der Juli sei zu zeitlich zu knapp, da innerhalb von vier Monaten reagiert werden müsse.

 

Hr. Wagner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich bei Hrn. BzStr Krüger und nimmt den Appell mit, noch im Juni zu handeln. Er führt weiterhin fort, dass bei der damaligen mündlichen Verhandlung, in der auch Hr. Lauckner und Fr. Bloch vertreten waren, die Auffassung vertreten wurde, die Angabe des Geburtsdatums sei eine verpflichtende Angabe. Verwundert sei er im Bezirksamthandeln, da ein Haken hinter jeder Unterschrift gemacht worden sei – wahrscheinlich durch Auszubildende – und somit die Gültigkeit der jeweiligen Unterschrift anerkannt wurde.

 

Hr. BzStr. Krüger wendet daraufhin ein, dass nicht die Auszubildenden daran schuld seien, sondern dass die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt keinerlei Erfahrungen in dieser Angelegenheit hatte und somit keine Klarheit über die Verfahrens- bzw. Vorgehensweise bestand. Er führt weiter aus, dass die Richterin in ihrem Urteil im Grunde dem Gesetzgeber auf Landesebene die Schuld gäbe, da der Gesetzestext in den §§ 44 und 45 nicht klar definiert sei. Hr. Krüger ist der Ansicht, das Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt und appelliert sogleich an das Abgeordnetenhaus, das Gesetz klarer zu formulieren. Somit könne verhindert werden, dass Namen von der Hausklingel einfach nur abgeschrieben und ein Unterschriftenkringel gesetzt werden könne (z. B. durch NPD oder Scientology). Er plädiert dafür, dass endlich Klarheit geschaffen werde.

 

Hr. Wagner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, die Richterin habe geäußert, dass es nie eine absolute Sicherheit geben werde.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) wirft ein, dass man damit den Betrug fördern würde. Das Gericht habe nicht bewertet, dass eine ordnungsgemäße Prüfung vorgenommen werden kann ?. Die Richterin habe formaljuristisch entschieden, also an Hand des Gesetzes. Auch Fr. Halten-Bartels spricht sich eindeutig dafür aus, eine Klarheit des Gesetzes zu schaffen. Für sie sei die Entscheidung bzw. der Urteilsspruch merkwürdig; das Bezirksamt habe nach ihrer Ansicht richtig gehandelt.

 

Hr. Dr. Fest (FDP) warnt davor, gleich zum Bürgerentscheid zu kommen. Er begrüßt es ausdrücklich, dass das Bezirksamt auf Rechtsmittel verzichtet habe, da andererseits der Eindruck entstehen könne, diese Angelegenheit solle für geraume Zeit aufgeschoben werden. Hr. Dr. Fest gibt den Hinweis, dass ein entsprechender Antrag eingebracht wurde, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. Er fügt noch hinzu, dass je länger dieser Rechtsstreit auseinandergerissen werde, es umso schwieriger werde.

 

Hr. Wendt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die politische Einschätzung ebenso wie Fr. Halten-Bartels und Herr Krüger und teilt deren Meinung. Er fügt weiter hinzu, dass Bürgerbeteiligungen etwas Positives seien. Allerdings müssten diese realistisch gesehen durchführbar sein. Hr. Wendt stellt an Hrn. BzStr Krüger die Frage, wie die Zeitschiene im Einzelnen aussehe. Des Weiteren erkundigt er sich nach der Durchführbarkeit, wie z. B. Verschickung von Informationsmaterialen an die Bürger sowie den zusätzlich benötigten Personalbedarf im Bezirksamt.

 

Hr. BzStr Krüger nimmt daraufhin Stellung und gibt dabei eine vorläufige Zeitschiene an: in der Sache Parkraumbewirtschaftung werde ein Tag veranschlagt, in der Sache Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ein Auslegungsprozess von vier Monaten. Hr. Krüger verdeutlicht, dass die Auslagefrist frühestens am 08.10.2007 beginnen könne und somit am 07.02.2008 ende. Für die Durchführung der Abstimmung gäbe es keinen Spielraum (Beispiel kommender Dienstag + vier Monate).

Er zeigt drei Möglichkeiten auf, die man nun durchführen könnte:

 

Ø      das Wahlamt erstellt ein gleichwertiges Informations-Papier, welches an ca. 180.000 Haushalte zustellt werden muss

Ø      wir wollen die Parkraumbewirtschaftung, aber mit eigener Formulierung?

Ø      die BVV verzichtet auf eine Parkraumbewirtschaftung

 

Für die ersten beiden Punkte habe man nun zwei Monate Zeit zu überlegen, was zu tun sei. Aus beiden gleichgewichtigen Papieren müsse ein Papier erstellt werden, welches verständlich für den Bürger sei. Hierzu müsse man sich auch mit der BzStr´in Fr. Schmiedhofer sowie dem Kläger Herrn Ruppel zusammensetzen.

Bei der Personalfrage betont Hr. Krüger, dass man keine Möglichkeit zur Freistellung von Mitarbeiter(inne)n habe, sondern auf Kräfte aus dem Personalüberhang angewiesen sei. Man habe keine Zeit für eine Personalauswahl. Bei der Frage der Finanzen müsse man mit dem Prinzip “Hoffnung” herangehen, dass am Ende des Jahres ein entsprechender Haushaltsausgleich vorgenommen werde und sprach von einer Größenordnung von ca. 250.00 – 280.00 €.

 

Der Ausschussvorsitzende Hr. Wagner dankt Hrn. Krüger für seine Ausführungen.

 

Hr. Gronau (CDU-Fraktion) wirft ein, dass man doch eine Menge Geld sparen könne, wenn alles beim Alten bliebe. Er halte das alles für nicht sinnvoll.

 

Hr. Dr. Fest (FDP) fragt nach, ob die angegebenen 250.000 € Personalkosten seien.

 

Hr. BzStr Krüger antwortet darauf, dass diese oben genannte Summe zusätzlich zu den Personalkosten dazu kämen (Druckereikosten, Versendung durch PIN-AG bzw. Post-AG, Kosten der Wahlhelfer etc.).

 

Hr. Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) fragt die Anwesenden nach weiteren Wortmeldungen und schließt daraufhin den TOP 2.

 
 

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