Auszug - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts: Beratung und Diskussion Nächste Vorbereitungen des Bezirksamt a. für die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Parkraumbewirtschaftung und b. das Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof BE: Herr BzStR Krüger
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Herr Wagner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) leitet ein, dass das Bezirksamt in einen juristischen Konflikt geraten sei. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes habe sowohl Konsequenzen für die BVV als auch für das Bezirksamt, insbesondere für die Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal. Das Urteil und deren Auswirkungen sollten besprochen werden. Hr. BzStr
Krüger berichtet, dass das Urteil am 26.04.2007 nach der mündlichen Verhandlung
verkündet worden sei. Am 14.05.2007 sei das Rechtsamt im Sinne der
Urteilsbegründung informiert worden, anschließend sei die Information an das
Wahlamt weitergeleitet worden. Mit Beschluss Nr. 17/3 des Bezirksamtes vom
19.12.2006, ist das Bürgerbegehren nach der Auszählung und nochmaliger
Kontrolle für gescheitert erklärt wurde, da die erforderliche Stimmenanzahl
nicht erreicht worden sei. Dies sei der Bürgerinitiative mit Schreiben vom
20.12.2006 in Form der Rechtsmittelbelehrung
mitgeteilt worden. Hr. BzStr
Krüger teilt weite mit, dass das Bezirksamt die Auffassung vertreten habe, dass
die Angabe des Geburtsdatums konstitutiv sei. Das Verwaltungsgericht habe
dieses jedoch entschieden, dass die Angabe des Geburtsdatums nicht zwingend
erforderlich sei. Die mehr als 190 Unterschriften, bei denen das Geburtsdatum
fehlte und welche demnach als ungültig bewertet wurden, sind nun als gültig zu
zählen. Der
Beschluss des Bezirksamtes auf Nichtzustandekommens des Bürgerbegehrens sei
daher zurückzunehmen. Herr Krüger
erläutert, dass das Bezirksamt zwar in Berufung gehen könne, dieses aber mit
einem erheblichen Zeitfaktor von ca. zwei Jahren verbunden wäre. Auf ein
Rechtsmittel würde verzichtet werden. Es werde diesbezüglich eine Vorlage zur
Kenntnisnahme gemacht werden. Herr Krüger bittet darum, sich in der
Juni-Sitzung der BVV auf eine weitere Vorgehensweise zu verständigen. Der Juli
sei zu zeitlich zu knapp, da innerhalb von vier Monaten reagiert werden müsse. Hr. Wagner
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich bei Hrn. BzStr Krüger und nimmt
den Appell mit, noch im Juni zu handeln. Er führt weiterhin fort, dass bei der
damaligen mündlichen Verhandlung, in der auch Hr. Lauckner und Fr. Bloch
vertreten waren, die Auffassung vertreten wurde, die Angabe des Geburtsdatums
sei eine verpflichtende Angabe. Verwundert sei er im Bezirksamthandeln, da ein
Haken hinter jeder Unterschrift gemacht worden sei – wahrscheinlich durch
Auszubildende – und somit die Gültigkeit der jeweiligen Unterschrift
anerkannt wurde. Hr. BzStr.
Krüger wendet daraufhin ein, dass nicht die Auszubildenden daran schuld seien,
sondern dass die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt keinerlei Erfahrungen in dieser
Angelegenheit hatte und somit keine Klarheit über die Verfahrens- bzw.
Vorgehensweise bestand. Er führt weiter aus, dass die Richterin in ihrem Urteil
im Grunde dem Gesetzgeber auf Landesebene die Schuld gäbe, da der Gesetzestext
in den §§ 44 und 45 nicht klar definiert sei. Hr. Krüger ist der Ansicht, das
Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt und appelliert sogleich an das
Abgeordnetenhaus, das Gesetz klarer zu formulieren. Somit könne verhindert
werden, dass Namen von der Hausklingel einfach nur abgeschrieben und ein
Unterschriftenkringel gesetzt werden könne (z. B. durch NPD oder Scientology).
Er plädiert dafür, dass endlich Klarheit geschaffen werde. Hr. Wagner
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, die Richterin habe geäußert, dass es
nie eine absolute Sicherheit geben werde. Fr.
Halten-Bartels (CDU-Fraktion) wirft ein, dass man damit den Betrug fördern
würde. Das Gericht habe nicht bewertet, dass eine ordnungsgemäße Prüfung
vorgenommen werden kann ?. Die Richterin habe formaljuristisch entschieden,
also an Hand des Gesetzes. Auch Fr. Halten-Bartels spricht sich eindeutig dafür
aus, eine Klarheit des Gesetzes zu schaffen. Für sie sei die Entscheidung bzw.
der Urteilsspruch merkwürdig; das Bezirksamt habe nach ihrer Ansicht richtig
gehandelt. Hr. Dr.
Fest (FDP) warnt davor, gleich zum Bürgerentscheid zu kommen. Er begrüßt es
ausdrücklich, dass das Bezirksamt auf Rechtsmittel verzichtet habe, da
andererseits der Eindruck entstehen könne, diese Angelegenheit solle für
geraume Zeit aufgeschoben werden. Hr. Dr. Fest gibt den Hinweis, dass ein
entsprechender Antrag eingebracht wurde, auf weitere Rechtsmittel zu
verzichten. Er fügt noch hinzu, dass je länger dieser Rechtsstreit
auseinandergerissen werde, es umso schwieriger werde. Hr. Wendt
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die politische Einschätzung ebenso wie
Fr. Halten-Bartels und Herr Krüger und teilt deren Meinung. Er fügt weiter
hinzu, dass Bürgerbeteiligungen etwas Positives seien. Allerdings müssten diese
realistisch gesehen durchführbar sein. Hr. Wendt stellt an Hrn. BzStr Krüger
die Frage, wie die Zeitschiene im Einzelnen aussehe. Des Weiteren erkundigt er
sich nach der Durchführbarkeit, wie z. B. Verschickung von
Informationsmaterialen an die Bürger sowie den zusätzlich benötigten
Personalbedarf im Bezirksamt. Hr. BzStr
Krüger nimmt daraufhin Stellung und gibt dabei eine vorläufige Zeitschiene an:
in der Sache Parkraumbewirtschaftung werde ein Tag veranschlagt, in der Sache
Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ein
Auslegungsprozess von vier Monaten. Hr. Krüger verdeutlicht, dass die
Auslagefrist frühestens am 08.10.2007 beginnen könne und somit am 07.02.2008
ende. Für die Durchführung der Abstimmung gäbe es keinen Spielraum (Beispiel
kommender Dienstag + vier Monate). Er zeigt
drei Möglichkeiten auf, die man nun durchführen könnte: Ø
das
Wahlamt erstellt ein gleichwertiges Informations-Papier, welches an ca. 180.000
Haushalte zustellt werden muss Ø
wir
wollen die Parkraumbewirtschaftung, aber mit eigener Formulierung? Ø
die
BVV verzichtet auf eine Parkraumbewirtschaftung Für die ersten beiden Punkte habe man nun zwei Monate Zeit zu überlegen, was zu tun sei. Aus beiden gleichgewichtigen Papieren müsse ein Papier erstellt werden, welches verständlich für den Bürger sei. Hierzu müsse man sich auch mit der BzStr´in Fr. Schmiedhofer sowie dem Kläger Herrn Ruppel zusammensetzen. Bei der
Personalfrage betont Hr. Krüger, dass man keine Möglichkeit zur Freistellung
von Mitarbeiter(inne)n habe, sondern auf Kräfte aus dem Personalüberhang
angewiesen sei. Man habe keine Zeit für eine Personalauswahl. Bei der Frage der
Finanzen müsse man mit dem Prinzip “Hoffnung” herangehen, dass am
Ende des Jahres ein entsprechender Haushaltsausgleich vorgenommen werde und
sprach von einer Größenordnung von ca. 250.00 – 280.00 €. Der
Ausschussvorsitzende Hr. Wagner dankt Hrn. Krüger für seine Ausführungen. Hr. Gronau
(CDU-Fraktion) wirft ein, dass man doch eine Menge Geld sparen könne, wenn
alles beim Alten bliebe. Er halte das alles für nicht sinnvoll. Hr. Dr.
Fest (FDP) fragt nach, ob die angegebenen 250.000 € Personalkosten seien. Hr. BzStr
Krüger antwortet darauf, dass diese oben genannte Summe zusätzlich zu den
Personalkosten dazu kämen (Druckereikosten, Versendung durch PIN-AG bzw.
Post-AG, Kosten der Wahlhelfer etc.). Hr. Wagner
(Bündnis 90/Die Grünen) fragt die Anwesenden nach weiteren Wortmeldungen und
schließt daraufhin den TOP 2. |
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