Auszug - Freigabe einer Wand für legales Sprühen
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Herr Förschler erinnert an frühere Graffiti-Aktionen, die im Bezirk Charlottenburg u.a. von den bezirklichen Streetworker/innen organisiert wurden. Z.T. seien die Ergebnisse noch heute zu sehen, z.B. am Trafohaus im Nassen Dreieck. Er spricht sich dafür aus, diese Aktivitäten wieder aufzunehmen.
Herr Wuttig unterstützt die Zielrichtung des Antrags ebenfalls. Auch diese Kunstform brauche ihren Platz im Stadtbild. Allerdings sei die Abwägung zwischen Kunst einerseits und Sachbeschädigung andererseits oft schwierig und führe regelmäßig zu Konflikten. Deshalb sollte ein solches Projekt nicht ohne Betreuung stattfinden. Hierzu bringt er einen Änderungsantrag ein, dem sich die CDU-Fraktion anschließt.
Herr Naumann weist auf die bisherige Linie des Bezirksamtes in Übereinstimmung mit dem Senator für Inneres hin, nicht einfach irgendwelche Flächen für Graffiti-Aktionen auszuweisen, sondern dies immer in pädagogische oder künstlerische Projekte einzubetten. Dies wird bestätigt durch Aussagen auf dem Graffiti-Kongress.
Der Antrag wird nunmehr in folgender Form abgestimmt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen eines Projekts einer bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtung eine Wand für Graffiti freizugeben.
Der geänderte Antrag wird in dieser Form einstimmig beschlossen (14/-/-).
Der Jugendhilfeausschussempfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen eines Projekts einer bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtung eine Wand für Graffiti freizugeben.
Ursprungstext_Das Bezirksamt wird beauftragt, in Charlottenburg-Wilmersdorf eine Wand freizugeben, um an ihr legal Graffiti zu praktizieren.
Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 27.11.2006 (1)
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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