Auszug - Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 03.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0320/3 Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu TOP 4:

Zu TOP 4:              Drs.Nr. 0031/3              Kinder schützen, Eltern unterstützen

 

Auf Vorschlag der Antragsteller erklärt der Ausschuss den Antrag einstimmig als durch Verwaltungshandeln erledigt (15/-/-).

 

 

Zu TOP 4a (neu): Antrag:               Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den

                            Kinderschutz

 

Herr Neuhoff legt eine Überarbeitung des mit der Einladung versandten Antrags vor. Der Ausschuss verständigt sich mit Zustimmung des Antragstellers auf einzelne redaktionelle Änderungen und beschließt dann einstimmig (15/-/-):

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Charlottenburg-Wilmersdorf setzt Prioritäten für den Kinderschutz

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die VzK Nr. 2074/2 sicherzustellen, dass die Personalausstattung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes einschließlich der Jugendberatung und der entsprechenden Anteile der Behindertenhilfe im Jugendamt ab dem 1.1.2008 dauerhaft 53 Vollzeitstellen real vorhandenes, in vollem Umfang einsetzbares und qualifiziertes Personal umfasst.

 

Die Aufgabenabsicherung der Sozialarbeit im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist im gleichen Kontext mit mindestens 6,75 Vollzeitstellen real vorhandenem Personal zu untersetzen. Die Umsetzung wird spätestens bis zum 31.12.2007 erwartet.

 

Dazu hat das Bezirksamt alle erdenklichen Handhabungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es wird u.a. erwartet, dass die Möglichkeiten, die der landesweite Einstellungskorridor bietet, bestimmt in den Umsetzungsprozess einbezogen werden, als auch das Erfordernis, das Jugendamt an zukünftigen Stellenreduzierungsverfahren nicht unangemessen proportional zu beteiligen.

 

Für die Gewährleistung des Kinderschutzes in Charlottenburg-Wilmersdorf  und die Erfüllung der damit zusammenhängenden gesetzlichen Pflichtaufgaben des Jugendamtes ist die o.g. Besetzung der Dienste als Mindestausstattung zwingend erforderlich.

 

Für eine angemessene Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des bezirklichen "Schutzauftrages bei Kindesgefährdung" und der erfolgreichen Umsetzung des vom Senat beschlossenen Konzepts "Netzwerk Kinderschutz" räumt die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf der Funktionsfähigkeit der Verwaltung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die erforderliche Priorität ein.

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Bezugnahme auf die VzK Nr. 2074/2 sicherzustellen, dass die Personalausstattung des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes einschließlich der Jugendberatung und der entsprechenden Anteile der Behindertenhilfe im Jugendamt ab dem 01.01.2008 dauerhaft 53 Vollzeitstellen real vorhandenes, in vollem Umfang einsetzbares und qualifiziertes Personal umfasst.

 

Die Aufgabenabsicherung der Sozialarbeit im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist im gleichen Kontext mit mindestens 6,75 Vollzeitstellen real vorhandenem Personal zu untersetzen. Die Umsetzung wird spätestens bis zum 31.12.2007 erwartet.

 

Dazu hat das Bezirksamt alle erdenklichen Handhabungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es wird u. a. erwartet, dass die Möglichkeiten, die der landesweite Einstellungskorridor bietet, bestimmt in den Umsetzungsprozess einbezogen werden, als auch das Erfordernis, das Jugendamt an zukünftigen Stellenreduzierungsverfahren nicht unangemessen proportional zu beteiligen.

 

Für die Gewährleistung des Kinderschutzes in Charlottenburg-Wilmersdorf und die Erfüllung der damit zusammenhängenden gesetzlichen Pflichtaufgaben des Jugendamtes ist die o. g. Besetzung der Dienste als Mindestausstattung zwingend erforderlich.

 

Für eine angemessene Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des bezirklichen "Schutzauftrages bei Kindesgefährdung" und der erfolgreichen Umsetzung des vom Senat beschlossenen Konzepts "Netzwerk Kinderschutz" räumt die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf der Funktionsfähigkeit der Verwaltung des Jugendamtes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die erforderliche Priorität ein.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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