Auszug - Präsentation des Flächennutzungsplanes von Charlottenburg-Wilmersdorf durch Herrn Bezirksstadtrat Gröhler
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Herr Gröhler hat den
Flächennutzungsplan (FNP) nicht mitgebracht, erklärt aber die einzelnen
Fachbegriffe aus der Baugesetzgebung. Es gibt einen
Generalbebauungsplan von 1960, der für ¾ der Flächen des Bezirks bindende
Bebauungsvorgaben enthält. Der landesweite FNP wird alle 15 bis 20 Jahre vom
Abgeordnetenhaus beschlossen, daraus müssen die Bezirke Bebauungspläne
entwickeln. Diese Pläne enthalten verbindliche Flächenausweisungen, z. B.
Unterteilungen in Wohngebiete,
Mischgebiete und Kerngebiete. Bei den Wohngebieten wird unterschieden in
allgemeine und reine Wohngebiete. Ein reines Wohngebiet ist z. B das Areal
Rupenhorn. Reine Wohngebiete sind in Berlin kaum noch vorhanden. Allgemeine
Wohngebiete dienen überwiegend dem Wohnen und sind für nichtstörende Gewerbe
zulässig. Daher muss dort alles unterbleiben, was stört. Ausnahmen sind nur
begrenzt möglich. Dagegen sind in Kerngebieten alle Bebauungsarten zugelassen. 3/8 der Bezirksfläche sind allgemeine Wohngebiete und 2/8
Mischgebiete, der Rest sind Kerngebiete. Herr Gröhler beantwortet anschließend
verschiedene Nachfragen zu den o. a. Begriffen. Er führt anhand eines Urteils
des OVG vom 1.12.2006 aus, dass Bordelle in allgemeinen Wohngebieten als
störend eingestuft werden. Hierbei nimmt das Gericht eine typisierende
Betrachtungsweise vor und kommt zu dem Schluss, dass Bordelle in allgemeinen
Wohngebieten nicht zulässig sind. Auch andere Bezirke sind
betroffen und Schließungsverfügungen betreffen ausschließlich Bordelle in
allgemeinen Wohngebieten. In Mischgebieten sind sie erlaubt. Mehrere der
anwesenden Prostituierten und Bordellbesitzerinnen und -besitzer berichten
nochmals über die guten Arbeitsbedingungen in Wohnungsbordellen. Eine
Schließungsverfügung in CW wird von den Gästen nicht akzeptiert, obwohl sie vom
OVG bestätigt wurde. Die Frage: “Gibt es Bordelle in allgemeinen
Wohngebieten im Bezirk?” wird von Herrn Gröhler bejaht. Es folgt
eine heftige Debatte über Wohn- und Mischgebiete im Bezirk und zur Definition
des Begriffs “nichtstörendes Gewerbe". |
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