Auszug - Beratung - DS-Nr. 2074/2, Vorlage zur Kenntnisnahme der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport betr. Kinderschutz/Sozialraumorientierung - DS 16/0285 aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über ein Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz - DS-Nr. 242/3 - schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion betr. Umsetzung des "Netzwerk Kinderschutz" in Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 03.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu TOP 3:

Zu TOP 3:              Beratung             

-           Drs.Nr. 2074/2              Vorlage zur Kenntnisnahme der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport betr. Kinderschutz/Sozialraumorientierung

-           Drs.Nr. 16/0285              aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin - Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über ein Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz

-           Drs.Nr. 0242/3              schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion betr. Umsetzung des "Netzwerk Kinderschutz" in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Herr Wuttig dankt der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Netzwerk Kinderschutz. Er möchte ergänzend wissen, welche Schwerpunkte bei der Auswahl der Erstbesuche gesetzt werden und wie die standardisierte Dokumentation aussehen soll.

 

Frau Schmiedhofer erläutert, dass es am besten wäre, alle Familien mit einem neugeborenen Kind zu besuchen. Zur Zeit wäre das in etwa 70 % der Familien möglich. Angeschrieben werden alle Familien, nach der Reaktion auf dieses Anschreiben und den Vorinformationen werde dann entschieden, wer besucht wird. Eine Schwierigkeit sei, dass die Geburtsmitteilung erst ca. 4 bis 6 Wochen nach der Geburt eingeht und keine weitergehenden Informationen umfasst, z.B. über (echte) Alleinerziehende. Die standardisierte Dokumentation werde z.Zt. noch entwickelt. Sie solle sehr genau werden und hinsichtlich der Gefährdungseinschätzung von 2 Fachkräften erarbeitet werden.

 

Frau von Pirani ergänzt, dass die beiden im Haus des Säuglings tätigen Kinderkrankenschwestern engen Kontakt zu den Geburtskliniken halten und Kontakte zu belasteten Frauen schon dort hergestellt werden. Die Dokumentation werde sich am Stuttgarter Kinderschutzbogen orientieren und für die Jugendämter und Kinder- und Jugendgesundheitsdienste aller Bezirke einheitlich gelten.

 

Frau Ritchie rät, den Stuttgarter Kinderschutzbogen vor einer Übernahme nach Berlin deutlich zu kürzen.

 

Herr Wuttig fragt nach möglichen Risiken bei einem Umzug einer betreuten Familie.

 

Frau von Pirani erläutert, dass Verantwortung für einen Fall im Bezirk erst endet, wenn das neu zuständige Jugendamt die Übernahme bestätigt. Hier hat es Klarstellungen in der nunmehr in Kraft getretenen Ausführungsvorschrift Kinderschutz der Jugendämter gegeben. Weitergegeben wird lediglich die Leistungsakte.

 

Frau Schmiedhofer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Daten in der persönlichen Hilfe besonderen Schutz genießen.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner sieht den Staat beim Kinderschutz in einer grundsätzlichen Verantwortung und kritisiert deshalb die Einschränkungen beim Besuch in Familien mit Neugeborenen als Sparmaßnahme an der falschen Stelle.

 

Frau Schmiedhofer hebt hervor, dass sie weiterhin einen Besuch in allen Familien mit Neugeborenen anstrebt, allerdings nicht mit der Folge, dass dann nur noch Erstbesuche gemacht werden können. Die laufende Betreuung von belasteten Familien sei ebenso wichtig.

 

Frau von Pirani weist darauf hin, dass die Einschränkung bei den Erstbesuchen nicht nur eine Folge des Stellenabbaus war, sondern auch vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung vom ,mündigen Bürger' zu erklären ist.

 

Frau Klose fordert, den Senat stärker in die Pflicht zu nehmen. Wenn dieser im Konzept zum Netzwerk Kinderschutz den Erstbesuch als ,Kerninstrument' kennzeichnet, könne er sich danach nicht einfach der Verantwortung für die Umsetzung entziehen.

 

Herr Göpel möchte wissen, wie die Kooperation im Kinderschutz ,im Alltag' abläuft.

 

Frau von Pirani führt dazu aus, dass die Kooperation im Schulbereich inzwischen weitgehend geregelt ist. Im Bereich der Kindertagesstätten und anderer Einrichtungen der Jugendhilfe müssen die Träger zunächst in eigener Zuständigkeit regeln, wer jeweils die ,erfahrene Fachkraft' gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII sein soll. Auf Seiten des Jugendamtes ist der RSD grundsätzlich Ansprechpartner, im Falle der Kindertagesstätten auch die pädagogischen Sachbearbeiter Tagesbetreuung in den Regionalteams.

 

Frau Wasmann-Dabel kritisiert die Einschränkungen bei den Reihenuntersuchungen in den Kindertagesstätten.

 

Frau Schmiedhofer teilt diese Besorgnis. Die Situation werde sogar noch schwieriger, da demnächst so viele Ärztinnen und Ärzte im Jugendgesundheitsdienst ausscheiden, dass im Grunde nur noch die Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt werden können. Hier sieht sie dringenden Handlungsbedarf.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner hält diese vorsorgenden Kontrollaufgaben für sehr hilfreich. Um sie lückenlos durchführen zu können, sei eine verlässliche Ausstattung unverzichtbar.

 

Frau Schmiedhofer stimmt dem zu. Dazu sei es allerdings notwendig, dass es den Fachverwaltungen ausnahmsweise einmal gelänge, sich gegen die Senatsfinanzverwaltung durchzusetzen.

 

Herr Hambura äußert sich verwundert über den mangelnden Zusammenhalt der Bezirke in diesen Fragen.

 

Frau Schmiedhofer erläutert, wie langwierig und meist aussichtslos die Verfahren zur Besetzung aus dem Zentralen Stellenpool verlaufen.

 

Frau von Pirani ergänzt, dass während der langwierigen Verfahren oft die freie Stelle verloren geht.

 

Herr Neuhoff möchte wissen, wie weit die Debatte über eine Personalmindestausstattung der Jugendämter gediehen ist, welche Konsequenzen Fehleinschätzungen hinsichtlich der Kindeswohlgefährdung für Sozialarbeiter/innen haben, wie der Stand bei der Einholung von Führungszeugnissen ist und ob es häufig zu Divergenzen zwischen Jugendämtern und Familiengerichten kommt.

 

Frau von Pirani berichtet, dass hinsichtlich der Personalmindestausstattung ein Projekt im Rahmen der Neuordnungsagenda geplant ist. Der hierzu noch erforderliche RdB-Beschluss werde derzeit in der Senatsfachverwaltung vorbereitet. Fehleinschätzungen bei der Gefährdung des Kindeswohls sind nicht gänzlich auszuschließen, sofern dabei aber ,die Regeln der Kunst' verletzt wurden, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Um so unverständlicher sei, dass der Rechnungshof Sozialarbeit im RSD als ,einfache Tätigkeit' bewertet. Die Beschaffung der Führungszeugnisse gem. § 72a SGB VIII sei auf dem Weg. Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Gerichten haben ihren Grund meistens in dem hohen Wert, der durch den Art. 6 des Grundgesetzes dem Elternrecht eingeräumt wird, auch im Verhältnis zu den Grundrechten der Kinder. Einschränkungen dieses Rechts, die das Jugendamt für erforderlich hält, müssten deshalb mit ausführlichen Berichten begründet werden und führten dennoch nicht immer zum Erfolg.

 

Herr Uda fordert politische Konsequenzen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern. Es sollte nicht abgewartet werden, bis der Ruf Berlins - wie z.B. mit der Rütli-Schule - überregional Schaden nimmt.

 

Herr Busch berichtet, dass die Verpflichtung zur Einholung von Führungszeugnissen - der man zunächst kritisch gegenüber stand - inzwischen reibungslos klappt und in seinem Verband zu einer wichtigen Diskussion über ggf. problematisches Verhalten gegenüber den anvertrauten Kindern geführt hat.

 

Frau von Pirani verteilt nunmehr ein Schreiben an die Mitarbeiter/innen in den Regionalteams (Anlage 1) und eine Abgeordnetendrucksache (Anlage 2) zur Personalsituation sowie 2 Presseartikel (Anlagen 3 und 4). Abschließend teilt sie mit, dass das Krisentelefon im Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf seit dem 16. April 2007 unter der Tel. 9029-15015 freigeschaltet ist.

 

 

 


 

 
 

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