Auszug - Digitale Unterschrift akzeptieren  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0188/3 Digitale Unterschrift akzeptieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/FDP 
Verfasser:Centgraf/Wagner/Verrycken/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr

Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne) erläutert, dass der Antrag dahin gehe, dass das Bezirksamt die elektronische Signatur vorantreiben solle. Aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 124/3 “Wie nutzt das Bezirksamt die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation?” sei zu ersehen, dass sich das Fehlen als ein Hindernis bei der Kommunikation zwischen dem Bürger und der Behörde darstelle.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU) fragt nach, ob man sich Gedanken über die Kosten gemacht habe und woher die notwendigen Mittel kommen sollen. Sie sei der Meinung, dass eine Einführung der elektronischen Signatur nur Sinn mache, wenn diese bundesweit eingeführt werde; nicht zuletzt aufgrund der Kostenfrage.

 

Fr. Hansen (SPD) ergänzt, dass bereits ein Änderungsvorschlag zur Formulierung des Antrages seitens der SPD vorliege. Demnach würde der Antrag wie folgt lauten: .. “Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob nach bundesweiter Einführung des elektronischen Personalausweises und/oder der elektronischen Gesundheitskarte, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, dass eine Kommunikation zwischen Bezirksamt und Bürger/innen via Email mit elektronischer Signatur ermöglicht wird.”

 

Fr. Furler-Zantop (SPD) fragt nach, wie gewährleistet werden soll, dass auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der elektronischen Signatur umgehen können. Ebenso halte sie es für fraglich, weshalb solch ein Antrag im Ausschuss beraten werde, da dies eine bundesweite Angelegenheit sei.

 

Hr. Weuthen (FDP) findet es sehr erstaunlich, dass beim Thema E-Government sofort von einzelnen Bezirksverordneten ablehnend reagiert werde. Heutzutage würden viele Angelegenheiten via Internet erledigt. Außerdem stelle die elektronische Signatur nur ein zusätzliches Angebot dar und wäre ein Anfang in Hinblick auf eine noch bürgerfreundlichere Verwaltung.

 

Fr. Dittner(SPD) wirft ein, dass sie kein verkabelter Mensch sein möchte. Sie sei jedoch beruhigt, dass es sich hierbei um ein zusätzliches Angebot handele und nicht alle herkömmlichen Verfahren damit abgeschafft werden würden.

 

Hr. BzStr Krüger verweist auf die Sitzung vom 14.02.2007 zum Thema E-Government. Sämtliche Angebote dieses Bereichs seien nur als zusätzlicher Zugang zur Verwaltung gedacht. Der Bürger bzw. die Bürgerin könne immer noch selbst wählen, welchen Weg sie/er gehe möchte. Eine Einführung müsse sich auch immer finanziell lohnen. Im Bereich des Standesamtes, z.B. bei den Todesmeldungen, wäre dies eine Erleichterung. Wie jedoch in der letzten Ausschuss-Sitzung zum Ausdruck gebracht, gebe es z.B. im Bereich BAföG Probleme bei der elektronischen Antragstellung. Selbst viele junge Menschen kämen mit diesem Medium bezüglich der Antragsbearbeitung nicht zurecht und die Anträge seien daher unvollständig und eine persönliche Vorsprache sei dann doch notwendig. Er ergänzt, dass die EU sich vorgenommen habe, bis 2010 EU-weit E-Government-Voraussetzungen zu schaffen.

 

Hr. Reimann (Seniorenvertretung) sieht dies alles sehr positiv. Es gebe viele Seniorinnen und Senioren, die gern mit dem PC arbeiten würden.

 

Fr. Andres (SPD) sieht ein, dass nicht Jeder gleich begeistert sei von diesem Thema. Sie plädiert jedoch für eine Abstimmung des Änderungsantrages.

 

Hr. Weuthen (FDP) ergänzt, dass Niemand verpflichtet sei, diese neuen technischen Möglichkeiten zu nutzen. Schon der Grundsatz des rechtlichen Gehörs hindere die Verwaltung daran, andere Möglichkeiten der Kommunikation auszuschließen. Er würde grundsätzlich dem Änderungsantrag zustimmen. Jedoch würde die Bearbeitungsfrist zu lang sein, da man nicht wisse, wann der elektronische Personalausweis und/oder die Gesundheitskarte käme.

 

Fr. Hansen (SPD) fragt, wieso bei einer Einführung von E-Government bis 2010 vorab noch bezirkliche Kosten versuchacht werden müssen.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU) würde dem Änderungsantrag zustimmen, jedoch nur mit dem Zusatz : “..mit elektronischer Signatur ergänzend zum bestehenden Angebot ermöglicht wird.”

 

Als Frist wird der 30.09.2007 vorgeschlagen.

 

Hr. Weuthen (FDP) bittet um Abstimmung des einvernehmlich geänderten Antrages.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal

empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob nach bundesweiter Einführung des elektronischen Personalausweises und/oder der elektronischen Gesundheitskarte, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, dass eine Kommunikation zwischen Bezirksamt und Bürger/innen via Email mit elektronischer Signatur ergänzend zum bestehenden Angebot ermöglicht wird.

 

Zusätzlich wird das Bezirksamt beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister für ein berlinweit einheitliches und gemeinsames Vorgehen der Bezirke und des Landes in dieser Angelegenheit einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 30. September 2007 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, dass eine Kommunikation zwischen Bezirksamt und Bürger/innen via Email mit elektronischer Signatur ermöglicht wird.

 

Zusätzlich wird das Bezirksamt beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister für ein berlinweit einheitliches und gemeinsames Vorgehen der Bezirke und des Landes in dieser Angelegenheit einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 15. Mai 2007 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen