Auszug - Digitale Unterschrift akzeptieren
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hr. Wendt (Fraktion B`90/Grüne)
erläutert, dass der Antrag dahin gehe, dass das Bezirksamt die elektronische
Signatur vorantreiben solle. Aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr.
124/3 “Wie nutzt das Bezirksamt die Möglichkeiten der elektronischen
Kommunikation?” sei zu ersehen, dass sich das Fehlen als ein Hindernis
bei der Kommunikation zwischen dem Bürger und der Behörde darstelle. Fr. Halten-Bartels (CDU) fragt nach,
ob man sich Gedanken über die Kosten gemacht habe und woher die notwendigen
Mittel kommen sollen. Sie sei der Meinung, dass eine Einführung der
elektronischen Signatur nur Sinn mache, wenn diese bundesweit eingeführt werde;
nicht zuletzt aufgrund der Kostenfrage. Fr. Hansen (SPD) ergänzt, dass bereits
ein Änderungsvorschlag zur Formulierung des Antrages seitens der SPD vorliege.
Demnach würde der Antrag wie folgt lauten: .. “Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, ob nach bundesweiter Einführung des elektronischen Personalausweises
und/oder der elektronischen Gesundheitskarte, die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, dass eine Kommunikation
zwischen Bezirksamt und Bürger/innen via Email mit elektronischer Signatur
ermöglicht wird.” Fr. Furler-Zantop (SPD) fragt nach, wie gewährleistet werden
soll, dass auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der elektronischen
Signatur umgehen können. Ebenso halte sie es für fraglich, weshalb solch ein
Antrag im Ausschuss beraten werde, da dies eine bundesweite Angelegenheit sei. Hr. Weuthen (FDP) findet es sehr erstaunlich, dass beim
Thema E-Government sofort von einzelnen Bezirksverordneten ablehnend reagiert
werde. Heutzutage würden viele Angelegenheiten via Internet erledigt. Außerdem
stelle die elektronische Signatur nur ein zusätzliches Angebot dar und wäre ein
Anfang in Hinblick auf eine noch bürgerfreundlichere Verwaltung. Fr. Dittner(SPD) wirft ein, dass sie kein verkabelter Mensch
sein möchte. Sie sei jedoch beruhigt, dass es sich hierbei um ein zusätzliches
Angebot handele und nicht alle herkömmlichen Verfahren damit abgeschafft werden
würden. Hr. BzStr Krüger verweist auf die Sitzung vom 14.02.2007 zum
Thema E-Government. Sämtliche Angebote dieses Bereichs seien nur als
zusätzlicher Zugang zur Verwaltung gedacht. Der Bürger bzw. die Bürgerin könne
immer noch selbst wählen, welchen Weg sie/er gehe möchte. Eine Einführung müsse
sich auch immer finanziell lohnen. Im Bereich des Standesamtes, z.B. bei den
Todesmeldungen, wäre dies eine Erleichterung. Wie jedoch in der letzten
Ausschuss-Sitzung zum Ausdruck gebracht, gebe es z.B. im Bereich BAföG Probleme
bei der elektronischen Antragstellung. Selbst viele junge Menschen kämen mit
diesem Medium bezüglich der Antragsbearbeitung nicht zurecht und die Anträge
seien daher unvollständig und eine persönliche Vorsprache sei dann doch
notwendig. Er ergänzt, dass die EU sich vorgenommen habe, bis 2010 EU-weit
E-Government-Voraussetzungen zu schaffen. Hr. Reimann (Seniorenvertretung) sieht dies alles sehr
positiv. Es gebe viele Seniorinnen und Senioren, die gern mit dem PC arbeiten
würden. Fr. Andres (SPD) sieht ein, dass nicht Jeder gleich
begeistert sei von diesem Thema. Sie plädiert jedoch für eine Abstimmung des
Änderungsantrages. Hr. Weuthen (FDP) ergänzt, dass Niemand verpflichtet sei,
diese neuen technischen Möglichkeiten zu nutzen. Schon der Grundsatz des
rechtlichen Gehörs hindere die Verwaltung daran, andere Möglichkeiten der
Kommunikation auszuschließen. Er würde grundsätzlich dem Änderungsantrag
zustimmen. Jedoch würde die Bearbeitungsfrist zu lang sein, da man nicht wisse,
wann der elektronische Personalausweis und/oder die Gesundheitskarte käme. Fr. Hansen (SPD) fragt, wieso bei einer Einführung von
E-Government bis 2010 vorab noch bezirkliche Kosten versuchacht werden müssen. Fr. Halten-Bartels (CDU) würde dem Änderungsantrag
zustimmen, jedoch nur mit dem Zusatz : “..mit elektronischer Signatur ergänzend
zum bestehenden Angebot ermöglicht wird.” Als Frist wird der 30.09.2007 vorgeschlagen. Hr. Weuthen (FDP) bittet um Abstimmung des einvernehmlich
geänderten Antrages. Der
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal empfiehlt
dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen, die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob nach bundesweiter Einführung des elektronischen
Personalausweises und/oder der elektronischen Gesundheitskarte, die organisatorischen
und technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, dass eine
Kommunikation zwischen Bezirksamt und Bürger/innen via Email mit elektronischer
Signatur ergänzend zum bestehenden Angebot ermöglicht wird. Zusätzlich
wird das Bezirksamt beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister für ein
berlinweit einheitliches und gemeinsames Vorgehen der Bezirke und des Landes in
dieser Angelegenheit einzusetzen. Der BVV ist
bis zum 30. September 2007 zu berichten. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
zu schaffen, dass eine Kommunikation zwischen Bezirksamt und Bürger/innen via
Email mit elektronischer Signatur ermöglicht wird. Zusätzlich
wird das Bezirksamt beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister für ein
berlinweit einheitliches und gemeinsames Vorgehen der Bezirke und des Landes in
dieser Angelegenheit einzusetzen. Der BVV ist
bis zum 15. Mai 2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |