Auszug - Beteiligungsrechte der Eltern von Kindern im Hort verbessern
Die CDU-Fraktion verweist auf die schriftliche Begründung
des Antrags und erkundigt sich, ob in Charlottenburg-Wilmersdorf ggf. interne
Regelungen getroffen wurden. Herr BzStR Schulte macht deutlich, dass die Horte
inzwischen Bestandteile der Schulen sind. Die Eltern von Hortkindern können
somit über die schulischen Gremien Einfluss nehmen. Es ist daher keine
ergänzende Regelung erforderlich. Der Dialog findet in den schulischen Gremien
(auch BEA, LEA etc.) statt. In Fällen, in denen freie Träger die Betreuung der
Kinder übernommen haben, sind auch diese in der Schulkonferenz häufig als
externe Mitglieder vertreten. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass bisher keine eindeutige
Regelung zur Absicherung der Elternrechte von Hortkindern besteht. Die
bisherige Praxis sei vielmehr abhängig vom guten Willen aller Beteiligten.
Intention des Antrages sei es jedoch, die Vertretungsrechte solcher Eltern in
der Schulkonferenz zu gewährleisten. Die SPD-Fraktion vertritt dagegen die Auffassung, dass
durch die nunmehr umgesetzten Neuerungen des Schulgesetzes die Horte inzwischen
integrierte Bestandteile der Schulen sind. Über die Beteiligungsrechte der
Eltern in den Schulen sind somit auch die Fragen der ergänzenden Betreuung
abgedeckt. Herr Tillinger ergänzt, dass die Beteiligungsrechte nicht
nur formell existieren, sondern in der Praxis inzwischen auch rege genutzt
werden. Zur Konkretisierung des Antrags wird dieser von der
CDU-Fraktion zunächst zurück gestellt. |
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