BV Dittner bittet um Klärung, ob für das JobCenter
Charlottenburg-Wilmersdorf
In der
Aussprache zu TOP 2 werden Nachfragen zum ”Päd.Camp” in Neukölln
mit dem Hinweis auf das Projekt ”Vorsprung” beantwortet, das alle
neuen Kundinnen und Kunden unter 25 Jahren gleich bei der Antragstellung an
einen Träger für ein max. 6 wöchiges Coaching verweist. In dieser Zeit besteht
eine Beratungspflicht beim Träger, jedoch keine Maßnahme. Der Träger verweist
die Klientinnen und klIenten dann mit einer Empfehlung für die Eingliederung an
das JobCenter. Die Quote derAntragstellerinnen und Antragsteller, die dann auf weitere Leistungen verzichten,
liegt bei 30%. Weitere Fragen beziehen sich auf die Kundenzufriedenheit und das
Bestehen einer Kooperationsvereinbarung mit dem JobCenter. Letzteres wird von
Frau Schmiedhofer bejaht. Die Vereinbarung besteht bereits seit 30.01.2006 und
regelt die Zusammenarbeit der Fallmanager mit den Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern des Sozialdienstes für Erwerbstätige und Wohnhilfe. Die höhere
Kundenzufriedenheit im JobCenter läßt zeigt sich in der vergleichsweise
geringeren Zahl der Beschwerden bei der Bezirksstadträtin. Zusätzlich führt die
Bundesagentur ein Kundenmonitoring ein, das sog. Kundenreaktionsmanagement,
dessen Auswertung weitere qualitative Verbesserungen des Beschwerdemanagements
und der Prozessabläufe eröffnen soll.