Auszug - Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Fr, 09.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0002/3 Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Schmitz/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss

Die Initiative der CDU-Fraktion soll in die Erörterung der Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion integriert einfließen

Die Initiative der CDU-Fraktion soll in die Erörterung der Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion integriert einfließen.

 

Ohne generelle Aussprache wird im Ausschuss der Text der GO-BVV-E beraten, dessen Struktur prinzipiell akzeptiert wird; Änderungen zu folgenden Regelungen werden einmütig verabredet:

 

§ 1 bis § 8 wie im Entwurf;

 

in § 9 Satz 1 wird die geschlechtsneutrale Formulierung korrigiert:

“Die BVV wählt in der ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher/die Bezirksverordnetenvorsteherin, seine(n)/ihre(n) Stellvertreter(in), den Schriftführer/die Schriftführerin und die stellvertretenden Schriftführer/Schriftführerinnen.”

 

in § 10 Abs. 2 heißt es:

“Die Wahlen werden in offener Abstimmung durchgeführt, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Geheime Wahl erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln. Die Stimmzettel sind unter Namensaufruf abzugeben.”

 

§ 11 bis § 12 wie im Entwurf;

 

in § 13 Abs. 2 heißt es:

“Bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorstehers/der Vorsteherin und seines Stellvertreters/ihres Stellvertreters/seiner/ihrer Stellvertreterin übernimmt der Schriftführer/die Schriftführerin, bei dessen/deren Verhinderung der erste stellvertretende Schriftführer/die erste stellvertretende Schriftführerin, die Geschäfte.”

 

§ 14 wie im Entwurf;

 

in § 15 Abs. 1 Satz 4 bittet die Linke um Ergänzung, die übernommen wird:

“Je Partei oder Wählergemeinschaft, die keine Fraktion bildet, ist ein Bezirksverordneter/eine Bezirksverordnete berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates als Gast mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen.”

 

§ 16 bis § 20 wie im Entwurf;

 

in § 21 Abs. 2 wird kontrovers die Regelung über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung diskutiert; eine Einigung soll später erzielt werden;

 

§ 22 bis 23 wie im Entwurf;

 

in § 24 wird von der CDU und FDP grundsätzlich das hinter dem Vorschlag stehende Zeitmanagement der BVV in Frage gestellt. Die CDU wünscht kein Beratungsrecht des KJP über Anträge, höchstens über Beschlussempfehlungen; im Zusammenhang mit der Beratung der Drucksachen, die (ursprünglich) aus dem KJP stammen, wird die “Blockbildung” von § 33 problematisiert. Grundsätzlich wird ein Rederecht des KJP nicht in Frage gestellt, allerdings von der CDU die Möglichkeit, dieses Recht in “Vertretung” auszuüben, in der Formulierung für zu weitgehend erachtet. Die vorliegende Formulierung von Absatz 2 wird von BV Riedel in Zweifel gezogen, weil die Vorsteherin nach seiner Auffassung nicht durch die GO-BVV gezwungen werden sollte, jeden Beschluss des KJP als Antrag einzubringen; besser sei eine Sollvorschrift, um von der Regel im Einzelfall abweichen zu dürfen:

“Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments sollen vom Vorsteher/von der Vorsteherin als Anträge eingebracht werden.”

In Absatz 4 könnte durch eine Formulierungsverbesserung stärker zum Ausdruck gebracht werden, dass ein Rederecht nur für Drucksachen bestehen soll, die nicht im Konsens behandelt werden (Annahme bzw. im Regelfall Überweisung):

“Bei der Behandlung von Anträgen in der BVV hat einer der Antragstellenden das Recht zur Begründung; Beratung und Beschlussfassung schließen sich an. Bei Anträgen, die auf einem Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments gründen, hat eine Vertreterin/ein Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments das Recht zur Begründung und Beratung, sofern keine Überweisung in einen Ausschuss beschlossen worden ist”.

 

In Absatz 6 wird von der CDU in Zweifel gezogen, ob an dieser Stelle tatsächlich Beschlussempfehlungen und -vorschläge einbezogen werden sollten.

 

Die Beratung über § 24 wird zurückgestellt.

 

§ 25 bis § 27 wie im Entwurf;

 

Zu § 28 bietet die SPD als Ergänzung die Möglichkeit, eine Dringlichkeitsanfrage einzubringen, an; Bündnis 90/Die Grünen sieht den Zusammenhang mit § 34 und ist für die Beibehaltung der geltenden Regelung (keine Aktuelle Stunde, zwei Große Anfragen). Dem schließt sich die FDP an. Durch Debattenbeiträge der FDP und CDU wird unter Zustimmung der SPD von Bündnis 90/Die Grünen der Vorschlag der Vorlage einer schriftlichen Beantwortung des Bezirksamtes entwickelt, um Zeit für die Erörterung der Angelegenheit zwischen den Mitgliedern der BVV zu “gewinnen” und komplizierte Sachverhaltsdarstellungen vorab zur Kenntnis nehmen zu können. Hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs wird von der CDU darüber hinaus eine Begrenzung auf drei Fragen und ein Redezeitgesamtkontingent vorgeschlagen. Im Verhältnis zu § 34 (Aktuelle Stunde) sieht die SPD durch eine regelmäßige Verknüpfung mit einer Großen Anfrage einen gewissen Bewegungsspielraum zwischen den Fraktionen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Es konnte nicht geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt eine schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes zu einer Großen Anfrage vorliegen sollte (bereits montags zur Fraktionssitzung, mittwochs im ÄR, donnerstags als Tischvorlage, nachträglich).

 

Zu § 34 wird in der Erörterung deutlich, dass ein Vorschlag über die Redezeiten (für das Bezirksamt, die Fraktionen, die Nichtmitglieder der BVV usw.) einbezogen werden muss (vgl. bisher Geschäftliche Mitteilungen). Die Vorsteherin versteht das als Auftrag, zur nächsten Sitzung einen Vorschlag über einen Zeitablauf vorzulegen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit des Rederechts für Nichtmitglieder der BVV, die CDU lehnt es dagegen ab. Die SPD betont das Recht nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BezVG, über die Praktikabilität in technischer Hinsicht sei en Kompromisse möglich. Die FDP lehnt den Vorschlag einer Aktuellen Stunde in dieser Form ab, will sich grundsätzlich einer derartigen Überlegung jedoch nicht verschließen, sofern die Koppelung mit den Großen Anfragen deutlich wird und darüber hinaus die Rechte der kleineren Fraktionen, ein Thema zu “setzen”, nicht beschnitten werden. Die Beratung wird vertagt.

 

Abschließend wird von der CDU ein Rauch- sowie ein Handyverbot vermisst; Frau Dr. Suhr weist auf die Problematik der Benutzung von Notebooks hin. Die SPD fordert ein Alkoholverbot in die GO-BVV aufzunehmen.

 

BV Riedel bringt drei Änderungsanträge mit der Bitte um Verteilung ein.

 

 
 

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