Auszug - Verringerung von Feinstaub, Vermeidung von Umweltbelastung  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Cornelsen Verlagsgebäude
Ort: 14197 Berlin, Mecklenburgische Str. 48
0178/3 Verringerung von Feinstaub, Vermeidung von Umweltbelastung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Dr.Lautsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BV Dr

Herr BV Dr. Lautsch verteilt eine überarbeitete Fassung des Antrags, in der die Anregungen aus der letzten Ausschuss-Sitzung eingeflossen sind, an die Fraktionen.

Herr BzStR Gröhler verteilt ein Merkblatt der Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung. Eine Rücksprache mit SenStadt ergab, dass dort eine Kon­trolle der Einhaltung der Auflagen jedoch aus personellen Gründen nur dann erfolgt, wenn Beschwerden vorliegen.

Herr BV Schmitz fragt, ob die Verwaltung die Einhaltung ihrer Zusätzli­chen Vertragsbedingungen überwacht?

Herr BzStR Gröhler bejaht dies. Die Bauleiter sind regelmäßig vor Ort, um die Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren.

Der Antrag wird in der geänderten Fassung ange­nommen.

Die Dringlichkeit wird einstimmig (13:0:0) beschlossen.

 

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuweisen, dass nach deren Vergabe von Straßenbauarbeiten diese auch während der Ausführung seitens der zuständigen Senatsdienststelle kontrolliert werden.

 

Dabei ist insbesondere sicher zu stellen, dass beim Zuschneiden von Beton- und Steinplatten die Maschinen (Trennschleifer) vor Ort mit einer Staubabsaugung versehen sind und ob beim Schleifen Wasser beigefügt wird.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten darauf zu dringen, dass beim Zuschneiden von Beton- und Steinplatten vor Ort, die Maschinen (Trennschleifer) mit einer Staubabsaugung versehen sind. Sind solche Arbeiten im Rahmen der Ampelneugestaltung durch die oberste Verkehrsbehörde veranlasst, so ist diese ebenfalls durch das Bezirksamt auf diese Schutzmaßnahmen hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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