Auszug - Bericht von der Tagung "eGovernment in den Kommunen" BE: Herr BV Wagner und Herr BzStR Krüger
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TOP 2 (neu): Bericht von der Tagung
“eGovernment in den Kommunen” zusammen mit TOP 3 (neu): Besprechung der Stellungnahme der verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes zur Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “Entwicklung zum eGovernment” (0075/3) zusammen mit TOP 4 (neu): Drucksache “Bezirkliches eGovernment entwickeln” (Bündnis 90/Die Grünen und SPD; 0076/3) Herr BV Wagner verteilt die Liste der Vortragsthemen der Tagung “eGovernment in den Kommunen” der Konrad-Adenauer-Stiftung in Wesseling (20.-22.01.2007), die er gemeinsam mit Herrn BzStR Krüger, dem Leiter des Personalamtes, Herrn Bonow, und dem Leiter des Fachbereichs Innere Dienste, Herrn Meinig, besucht hat. Er zeigt sich beeindruckt von der Vielzahl bereits realisierter elektronischer Verwaltungsvorgänge in anderen Kommunen und Städten. Besonders hervorzuheben sind drei Vorträge: a) die Darstellung einer virtuellen Poststelle (einschließlich des vollständigen elektronischen Erfassens aller Posteingänge), die die Kontakte insbesondere zwischen Wirtschaft und Verwaltung beschleunigt; b) die rechtlichen Verpflichtungen zur sog. “Barrierefreiheit”, also z. B. das Umsetzen von Internetinhalten in für Sehbehinderte verständliche Formate (z.B. Schriftenvergrößerung, Bildbeschreibungen etc.; hier gebe es noch viel Nachholbedarf bei der bezirklichen Homepage) c) die Präsentation einer elektronischen Melderegisterauskunft in Nordrhein-Westfalen, die nicht nur die Verwaltung von Routineaufgaben entlaste, sondern - nach Abschreiben der Anfangsinvestition - betriebswirtschaftlich betrachtet zu Gewinnen führt und zudem noch wesentlich schneller Anfragen beantworte als herkömmliche Systeme. Insgesamt hat er den Eindruck gewonnen, dass sich eGovernment-Aktivitäten vor allem dort lohnen, wo häufige, standardisierbare Leistungen erbracht werden. Ferner entsteht weniger Verwaltungsaufwand in Form von Beratungsleistungen, wo qualitativ hochwertige Vorinformationen im Internet angeboten werden; dies bedeutet eine spürbare Entlastung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herr BzStR Krüger bedankt sich für die Teilnahme von Herrn BV Wagner an diesem Seminar und weist darauf hin, dass hier sicher ein sehr optimistisches Bild gezeichnet wurde, weil die sich daran beteiligenden Kommunen allesamt sehr interessiert und dem Thema zugewandt sind. Das Bezirksamt hat sich entschlossen, auf die Große Anfrage
0075/3 eine sehr umfängliche und detaillierte Antwort zu geben, um damit auch
alle Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung auf das Thema einzustellen,
das derzeit “im Trend” liegt. Er weist im Einvernehmen mit den übrigen Bezirksamtsmitgliedern
auf vier Grundsätze hin, nach denen alle eGovernment-Aktivitäten des Bezirks
ausgerichtet werden: a)
eGovernment
dient dem Ziel, Verwaltungsleistungen ergänzend zum konventionellen
Angebot zu erbringen. Keinesfalls soll der Bürger dazu gezwungen werden, Technik einsetzen zu müssen; diese ersetzt nicht den persönlichen Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Verwaltung andererseits, den übrigens entgegen allgemeiner Auffassung vermehrt auch Jüngere und eben nicht nur Ältere suchen.b) eGovernment-Aktivitäten müssen
– auf einen längeren Zeitraum betrachtet – wirtschaftlich sein. Deshalb steht die Digitalisierung von gleichartigen Massenverfahren (wie z.B. Meldeauskünfte) zuerst an. c) Bei allen eGovernment-Aktivitäten
sind die Interessen der Beschäftigtenvertretungen und die Vorgaben des
Datenschutzes zu beachten. d) Alle eGovernment-Aktivitäten sind ·
in
enger fachlicher Abstimmung mit der jeweils zuständigen Senatsfachverwaltung ·
zusammen
mit den übrigen elf Bezirken ·
auf
Basis der landesweit gültigen Vorgaben der in IT-Angelegenheiten federführenden
Senatsverwaltung für Inneres und Sport ·
im
Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen durchzuführen. Herr BV Wagner ergänzt, dass aufgrund der seit dem 28.12.2006 bestehenden EU-Dienstleistungsrichtlinie, deren Umsetzung in nationales Recht innerhalb von zwei Jahren vorgegeben ist, sodass ab 2009 alle Dienstleistungen auch digital angeboten werden sollen; insoweit besteht Handlungsbedarf. Sodann fragt er, ob es Rückfragen zu den Ausführungen der Verwaltung gibt. Frau BV
Andres begrüßt das duale Angebot von Technik und Personal, fragt aber dennoch,
wie viel – ggf. erzwungene – Personaleinsparungen durch bereits
durchgeführte eGovernment-Aktivitäten realisiert wurden. Herr BzStR
Krüger antwortet hierzu, dass bei allen Maßnahmen primär die Personaleinsparungen
nicht im Vordergrund stehen dürfen, sondern bestenfalls langfristig
entsprechende Rationalisierungspotenziale abgeschöpft werden können. Denn zur
Einführung solcher Technik ist es zwingend erforderlich, zunächst Personal und
Sachmittel zu investieren; im übrigen werden die gewonnenen Personalkapazitäten
dringend zur Verbesserung der persönlichen Beratung sowie zur Fortbildung
benötigt. Herr BV
Wagner stimmt dieser Einschätzung zu, gibt aber zu bedenken, dass das Bezirksamt
ohnehin aufgefordert ist, jährlich Personaleinsparungen zu erbringen, so dass
durch Einführung von eGovernment-Aktivitäten das noch vorhandene Personal von
Routinearbeiten entlastet werden kann. Frau BV
Halten-Bartels erläutert, dass diese Personaleinsparungen letztlich erzwungen
werden, was zu weiterer Arbeitslosigkeit führt; sie bitte um Informationen, mit
welchen Kosten die Einführung solcher eGovernment-Aktivitäten verbunden ist;
nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch für die Bürgerinnen und
Bürger. Wer nur alle fünf Jahre Kontakt mit der Behörde hat, für den lohnt sich
eine solche Investition nicht. Im übrigen beschleunigt sich durch solche
Maßnahmen der Trend zu einer gesprächslosen Gesellschaft; jeder beschäftigt
sich nur noch mit seinem Computer, aber nicht mehr mit seinem Mitmenschen. Herr BV
Wagner begrüßt, dass es bereits ein digitales Angebot des Bezirks gibt, und
sieht die Verwaltung in der Pflicht, dieses im Rahmen der Weiterentwicklung der
Bürgerämter auszubauen. Frau BV Dr.
Timper unterstützt die Digitalisierung des Verwaltungsangebots, warnt aber vor
negativen Beispielen wie etwa dem Steuerverfahren ELSTER. Solange nur Formulare
bereit gestellt wurden, war das Verfahren sehr praktikabel. Nachdem darüber die
Umsatzsteuervorauszahlungen verpflichtend vorzunehmen sind, gab es über
längere Zeit Schwierigkeiten mit der technischen Realisierung. Funktioniert
ein solches System dann allerdings endlich, dann lohnt es sich auch, es zu
nutzen. Sie fragt
weiterhin, welche Kosten bei Einführung einer Digitalen Signatur in jedem Haushalt
entstehen und wie man sich diese vorzustellen hat – Fingerprinting,
Registraturkarte etc. Weiterhin fordert sie, in den Bibliotheken und weiteren
Verwaltungsorten Computer als öffentliche Terminals aufzustellen. Frau BD
Furler-Zantop warnt davor, Verwaltungsdienstleistungen nur noch digital anzubieten
und damit Zwang zum Technikeinsatz auszuüben. Sie fragt, ob der Zugang zur Verwaltung
auch über Internetcafés möglich ist. Sie erwartet mittelfristig ein digitales
Rathaus, wodurch erhebliche Mitarbeiterressourcen freigesetzt werden. Ist das
Ziel – so wie früher, als Arbeitszeitverkürzungen eingeführt wurden
– mehr Freizeit? Frau BV
Hansen berichtet, dass sie in 33 Jahren Tätigkeit im Bankenwesen alle Phasen
der Digitalisierung von Dienstleistungen in diesem Bereich erlebt hat. Zunächst
wird dafür zusätzliches Personal benötigt. Sie fragt weiter, ob die Digitale
Signatur überhaupt angenommen werden wird. Letztlich besteht hier ein
Generationenproblem; für die heutige Jugend ist das Leben mit dem Computer
selbstverständlich, und sie ist meist beratungsdesinteressiert. Herr BV
Friedrich empfiehlt, alle Möglichkeiten der Digitalisierung als Ergänzung des
sonstigen Verwaltungsdienstleistungsangebots zu nutzen; zwei Stunden Wartezeit
im Bürgeramt sind auch nicht kommunikativ. Gesamtgesellschaftlich betrachtet
wirkt die Reduzierung von Verwaltungskosten arbeitsplatzfördernd. Herr BV
Wendt erläutert, dass eine weit verbreitete Angst vor neuer Technik normal
ist; es lässt sich in der Geschichte
(wie z.B. bei der Einführung der Eisenbahn) aber belegen, dass irgend wann die
Akzeptanz zu deren Nutzung eintritt. Die Computernutzung ist schon heute für
Jüngere selbstverständlich. Herr BV
Wagner fragt nach, wie sich die Verwaltung zu den Erfordernissen des Melderechtsrahmengesetzes
nach einer Digitalen Signatur dauerhaft zu positionieren gedenkt; die Auskunft
“Einsatz nicht absehbar” stellt nicht zufrieden. Im übrigen ist die
Förderung der Nutzung von eGovernment-Angeboten der Verwaltung, wenn sie mit
Anreizen verknüpft wird, zur Akzeptanzsteigerung sehr sinnvoll: Er hat seine
Steuererstattung mittels ELSTER innerhalb von drei Tagen erhalten; bei der
papiernen Antragsversion muss man dagegen mit mehreren Wochen Wartezeit
rechnen. Er fragt
weiterhin nach, ob die Erklärung der Abteilung Finanzen in eGovernment-Angelegenheiten
wirklich zutreffe (“Fehlanzeige”), warum bei der Abteilung Jugend
keine Aussagen zum Bereich des Schul- und des Sportamtes gemacht werden und
warum bei den Betrachtungen der Abteilung Bauwesen die IT-Stelle fehlt. Herr BzStR
Krüger erläutert, dass er die Meldungen der Fachabteilungen so übernommen hat,
wie sie ihm zugearbeitet wurden; wenn eine Fachabteilung nicht mehr gemeldet
hat als das, was in der Antwort auf die Große Anfrage steht, dann kann er auch
keine weitergehenden Ausführungen machen. Zum
Erfordernis einer Digitalen Signatur im Rahmen des Melderechtsrahmengesetzes
führt er aus, dass der Bezirk keine Einzellösung einführen kann, weil er nicht
Herr des Verfahrens ist, es aber bisher noch keine Aktivitäten der
verantwortlichen Senatsfachverwaltung gegeben hat. Für das Thema ist nur ein
Mitarbeiter bei der Senatsinnenverwaltung verantwortlich. Werden
Mitarbeiterressourcen durch eGovernment-Aktivitäten freigesetzt, so sollten sie
für gesellschaftliche Aufgaben herangezogen werden – ggf. auch durch
Änderung der Anforderungen an das Arbeitsumfeld der betroffenen Dienstkräfte.
Die Nutzung der Elektronischen Signatur durch den Bürger kann nicht erzwungen
werden. Ein Ziel muss sein, wie bei allen anderen Dienstleistungsangeboten
auch die Verwaltungsvorgänge und damit den Behördenkontakt zu vereinfachen.
Doch zunächst müssen erst einmal die Voraussetzungen geschaffen und dazu die
nötigen Investitionen getätigt werden. Herr BV
Weuthen begrüßt zwar, dass kein Zwang zur Internetnutzung ausgeübt werden soll,
verweist aber darauf, dass zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland einen
Zugang zum Internet haben und es auch nutzen wollen. Das Herunterladen von
Formularen kann da nur ein erster Schritt sein; Ziel muss es sein, den
fortgesetzten Medienbruch – elektronisches Herunterladen von Daten,
Ausdruck auf Papier, handschriftliches Ausfüllen, Postversand; anschließend
erneut elektronisches Erfassen der Daten durch die Verwaltung – zu
vermeiden. Frau BV
Gisa fragt, ob das Ziel des eGovernment-Engagements sein wird, in zwanzig
Jahren Schulunterricht durch Computer und nicht durch Lehrer stattfinden zu
lassen. Schließlich gibt es so viel Unterrichtsausfall, dass jede Maßnahme zu
dessen Vermeidung, also auch der Computereinsatz als Ersatzleistung,
wünschenswert ist. Frau BV
Gnielinski geht davon aus, dass der Arbeitsplatzabbau verbindlich wird, da nur
so die technische Entwicklung und die Beibehalten des Personalbestands finanziert
werden könne. Frau BV Dr.
Timper möchte wissen, wie sie sich die praktische Umsetzung der Digitalen
Signatur vorzustellen hat und was das für sie als Bürgerin kostet. Sie fragt
ferner, weshalb die Abteilung Finanzen Fehlanzeige gemeldet hat, wenn es doch
im dortigen Bereich eGovernment-Maßnahmen gibt. Herr BD
Gronau gibt zu bedenken, dass das Vertrauen in die Technik erst noch gewonnen
werden muss. Datenschutzaspekte dürfen nicht vergessen werden. Herr BV
Wagner erläutert, dass es für die Einführung der Digitalen Signatur
verschiedene Möglichkeiten gibt. Im Allgemeinen wird dem Bürger eine
Signaturkarte eines sog. Trust-Centers (einer Einrichtung, die Signaturen
verwaltet) – von denen es einige in Deutschland gibt –
ausgehändigt; die Registrierung der darauf enthaltenen Daten ist einmalig und
kostet zwischen zehn und zwanzig Euro. Zusätzlich benötigt man ein Lesegerät,
das bei manchen Laptops bereits integriert ist. Da die Verschlüsselung auf
beiden Seiten der Kommunikationsverbindung erforderlich ist, muss sich die
Verwaltung ebenfalls mit solchen Geräten ausstatten. In der Wirtschaft ist der
Einsatz der Digitalen Signatur inzwischen üblich. Herr BzStR
Krüger weist darauf hin, dass Datenschutz und technischer Fortschritt gemeinsam
weiter zu entwickeln sind; Missbrauchsschutz – etwa bei Verlust der
Signaturkarte – muss sicher gestellt sein. In der
Schule kann er sich nicht vorstellen, dass Computer Lehrer ersetzen werden;
denn die persönliche Moderation des Unterrichtsgesprächs ist unerlässlich für
den Lernerfolg. Herr BV
Wagner dankt für die umfangreiche Diskussion und stellt die Drucksache 0076/3
zur Abstimmung. Sie wird einstimmig angenommen; ebenso wird einstimmig die
Dringlichkeit festgestellt. Frau BV
Andres übernimmt um 18.50 Uhr die Sitzungsleitung. |
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