Auszug - Mündliche Anfragen
Die Mündliche Anfrage Nr. 05 wird mit der Mündlichen Anfrage Nr. 01 getauscht. Die Mündlichen Anfragen Nr. 01 bis Nr. 07 wurden vom Bezirksamt beantwortet. Die Mündlichen Anfragen Nr. 08 bis Nr. 09 werden gem. § 28 Abs. 5 GO-BVV wie Schriftliche Anfragen behandelt und innerhalb von vier Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
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