Auszug - Tätigkeitsberichte der - Abteilung Bauwesen für 2005 - Abteilung Wirtschaft, Liegenschaften, Organisation und Bibliotheken für 2005 (hier Seite 18 bis 32)  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 17.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3120
Ort: Hohenzollerndamm 177 (Eingang Brienner Str/Mansfelder Str - 3. OG)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Raumoptimierung/Umzüge (Bericht Wirtschaft, S

Raumoptimierung/Umzüge (Bericht Wirtschaft, S. 19-20)

Herr BV Wagner äußert sein Befremden, dass hier keine Kosten genannt sind.

Herr BzStR Gröhler bittet um Verständnis, dass kein konkreter Betrag genannt werden kann. Zunächst muss zwischen Umzugskosten im engeren Sinne (Transporte, ggf. Beschaffungen) und den Kosten flankierender Baumaßnahmen unterschieden werden. Bei letzteren ist oft eine eindeutige Abgrenzung gegenüber der laufenden baulichen Unterhaltung nicht möglich.

Zudem sind in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch langfristige Effekte einzubeziehen. So waren z.B. für die Herrichtung der ehemals von SenStadt genutzten Räume im DG Hohenzollerndamm aufgrund technischer Besonderheiten erhebliche Aufwendungen nötig. Diese haben jedoch eine Büronutzung überhaupt erst ermöglicht, so dass eine nachhaltige Wertverbesserung erzielt wurde. Ebenso muss z. B. berücksichtigt werden, dass ohne Aufgabe des DG Heerstraße dort erhebliche Kosten für die mittelfristig notwendige Fassadenerneuerung angefallen wären.

Im Übrigen ist die Raumoptimierung längst nicht abgeschlossen. Sie wird mindestens für 2007/8 noch Priorität haben.

Die Zusammenführung der Bereiche Hochbau, Liegenschaften und IT-Stelle zuir SE Hochbau und Immobilienwirtschaft ermöglicht zukünftig eine bessere Planung und Koordination, so dass die infolge von Umzügen benötigten Mittel der baulichen Unterhaltung rechtzeitig bereitgestellt werden.

Herr BzStR Gröhler beabsichtigt, Ende Februar/Anfang März 07 eine mit allen Beteiligten abgestimmte Umzugsplanung in der BA-Sitzung zu beraten. Er weist darauf hin, dass in jedem Fall eine Kontinuität für mindestens 3-4 Jahre gegeben sein muss, u. a. muss sich auch die BVV entsprechend festlegen.

Herr BV Wagner ist dennoch der Auffassung, dass bei Umzugsmaßnahmen dieser Bedeutung zumindest eine Kostendimension genannt werden sollte. Es entsteht der Eindruck, dass ständig hin und her gezogen wird, was wohl z. T. auch Folge der BA-Neubildung sein könnte.

Herr BzStR Gröhler erklärt, dass es keine Umzüge allein aufgrund der neuen Abteilungszuschnitte gibt. Vielmehr müssen Leerstände beseitigt und dabei insbesondere funktionelle Erfordernisse und Zusammenhänge berücksichtigt werden.

Herr BV Schmitz fragt, ob die Aufgabe weiterer Gebäude bevor steht, da bezogen auf die Sollzumessung ca. ¼ der Fläche zuviel sein müsste.

Herr BzStR Gröhler erläutert, dass ein Durchschnitt von 12m² aufgrund der baulichen Gegebenheiten vor allem des Rathauses Charlottenburg nie erreicht werden kann. Einen Schnitt von 14m² würde er schon für ein gutes Ergebnis halten. Es werden also zukünftig sicherlich keine großen Dienstgebäude, sondern eher Nebengebäude aufgegeben. In diesem Zusammenhang weist Herr BzStR Gröhler darauf hin, dass eine Vermietung freier Teilflächen zwar zu Einnahmen führt, aufgrund der Systematik der Kosten-Leistungs-Rechnung jedoch keine Entlastung bringt.

Auf Nachfrage von Herrn BV Wagner, ob die Bezeichnung Nebengebäude z. B. auch Schulen umfasst, stellt Herr BzStR Gröhler klar, dass ausschließlich Dienstgebäude bzw. Außenstellen der Verwaltung gemeint sind.

Herr BV Lobo fragt, ob bereits konkrete Gebäude für eine Aufgabe vorgesehen sind.

Herr BzStR Gröhler bittet diesbezüglich um ca. 6-8 Wochen Geduld und Verständnis, dass er sich bis zum Vorliegen des abgestimmten Konzeptes hierzu nicht äußern kann.

 

Reinigung (Bericht Wirtschaft, S. 20)

Herr BV Wagner fragt, ob die erwähnten Beschwerden hingenommen oder konkrete Konsequenzen gezogen wurden.

Herr BzStR Gröhler teilt mit, dass die Reinigungsverträge i. d. R. eine Laufzeit von 3 Jahren haben und zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten werden ausgeschöpft, es erfolgten z. T. Abmahnungen und Entgeltkürzungen. Bei Neuausschreibungen werden schlechte Erfahrungen mit einzelnen Firmen soweit wie möglich berücksichtigt.

Herr BzStR Gröhler hat sich vorgenommen, bis zum Ende dieses Jahres alle Schulen des Bezirks einmal besucht zu haben, um sich selbst von der Reinigungssituation vor Ort zu überzeugen und sich ein Bild zu machen.

Eine Verbesserung der Reinigungssituation wird schon aus eigenem Interesse angestrebt, die Möglichkeiten sind jedoch durch die ständig reduzierten Mittel eng begrenzt. Selbst Nutzungsänderungen, wie z.B. die Aufnahme des Ganztagesbetriebes mit Essensausgabe, die den Reinigungsbedarf erheblich erhöhten, mussten ohne entsprechende Anpassung bewältigt werden. Der Ansatz für eine Verbesserung liegt daher vornehmlich im Controling. So ist demnächst ein Gespräch mit den Schulhausmeistern geplant, bei dem diese nochmals detailliert über den Umfang der vertraglichen Reinigungspflichten informiert werden.

 

Leerstände in Seniorenwohnhäusern (Bericht Wirtschaft, S. 21)

Herr BD Huwe erkundigt sich, ob BzStR Skrodzki vor Ende seiner Amtszeit noch Maßnahmen ergriffen bzw. eingeleitet hat, um die Wohnungsbaugesellschaften zur Herstellung eines zeitgemäßen Wohnungsstandards zu bewegen.

Frau Sziedat-Schröder (Gruppenleiterin Seniorenwohnhäuser) verneint dies. Sie erläutert, dass die Generalmietverträge aus den 70er und 80er Jahren keine rechtliche Handhabe bieten, die Wohnungsbaugesellschaften zu Maßnahmen zu zwingen, die über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen. Da das Bezirksamt die Mieten für leer stehende Wohnungen trägt, haben die Wohnungsbaugesellschaften auch keinerlei wirtschaftliches Interesse, die Vermietbarkeit zu verbessern. Insofern besteht die einzige Möglichkeit der Abhilfe darin, Generalmietverträge zu kündigen, was jedoch auch nur sehr bedingt möglich ist.

Im Übrigen liegt die Zuständigkeit bei der Abt. Sozialwesen, die Abt. Bau erbringt lediglich den Immobilienservice.

Frau BV Centgraf bezieht sich auf Informationen, wonach ein Vertrag gekündigt und anschließend zu günstigeren Konditionen neu abgeschlossen wurde.

Frau Sziedat-Schröder erläutert, dass es sich bei diesem Objekt (Cunostraße) um eine Seniorenfreizeitstätte handelte. Die vertragliche Konstellation (Gewerbemietvertrag) ist mit den Generalmietverträgen nicht vergleichbar.

 


 

 
 

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