Die Stadträtin erläutert zum Antrag, dass das Gesetz in der Zwischenzeit
verabschiedet und in Kraft getreten ist, da der Antrag vom Mai 2006 datiert
Die
Stadträtin erläutert zum Antrag, dass das Gesetz in der Zwischenzeit
verabschiedet und in Kraft getreten ist, da der Antrag vom Mai 2006 datiert.
Zur Wohnsituation von ALG II-Empfängern liegt ein Bericht des Rechnungshofes
vor, der die hohen Kosten (Defizite in zweistelliger Millionenhöhe) beanstandet
und die Festlegungen für angemessenen Wohnraum als zu großzügig bewertet. Das
festgelegte dreistufige Prüfmodell ist nach Ansicht des Rechnungshofes Ursache
für das Defizit. Bis August 2006 war nur in 912 Fällen Berlinweit eine Senkung
der Mietkosten gefordert und in ca. 100 Fällen ein Umzug erforderlich, da in
den übrigen Fällen die Wohnraumkosten unter der Angemessenheitsgrenze liegen.
Das sog. Optimierungsgesetz sieht ab 01.01.2007 vor, bei der Verweigerung der
Arbeitsaufnahme durch Antragsteller auch die Wohnraumkosten zu streichen. Im
Bezirk gibt es nach Einschätzung von Frau Schmiedhofer keine nennenswerte Zahl
Betroffener.
Nach den
Ausführungen der Stadträtin bittet der Vorsitzende die antragstellende PDS.Die
Linke um Mitteilung, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden soll. BV
Tazegül zieht den Antrag zurück und kündigt einen neuen Antrag an.