Auszug - Bericht des Veterenär- und Lebensmittelaufsichtsamtes über den bevorstehenden Einsatz auf der "Internationalen Grünen Woche"
Amtstierarzt Herr Dr. Höhne berichtet für die
Verwaltung: Aufgaben im Bereich der Tierseuchenbekämpfung
Während der IGW 2007 auf dem Messegelände findet die 2. Bundeshengstschau der Sportpferde statt. Neben diesen wertvollen Zuchttieren werden verschiedene Nutztierarten präsentiert, und es findet gleichzeitig die Veranstaltung “Heim – Tier – Pflanze” mit zahlreichen Heimtieren statt. Zu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung, die von den 4
Tierärzten des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes u. a. wahrgenommen
werden, gehören Folgende: 1.
Amtstierärztliche
Eingangskontrolle für alle auszustellenden Tiere auf dem Messegelände im Rahmen
der IGW und für bestimmte Tiere (z. B. Psittaziden und Geflügel sowie Hunde und
Katzen) im Rahmen der Ausstellung “Heim – Tier –
Pflanze”. -
Grundlage
hierfür sind die Tierseuchenrechtliche Verfügung des VetLebAmtes vom 08.11.2006
und 15.12.2006 für die Ausstellung IGW 2007, vom 28.09.2006 für die “Heim
– Tier – Pflanze” und die Ausnahmegenehmigung zur Ausstellung
von Geflügel, die für die “Heim – Tier – Pflanze” am
02.11.2006 vom VetLebAmt erteilt worden ist.
-
In
den tierseuchenrechtlichen Auflagen wurden Amtstierärztliche Atteste für bestimmte
Tierarten in Abhängigkeit von der nationalen Tierseuchenlage festgelegt
(insbesondere der Ausbruch der Infektiösen Anämie bei den Pferden und der
Blauzungenkrankheit bei den Rindern in Deutschland war bei der Auflagengestaltung
zu beachten). So wurden z. B. Blutuntersuchungen bei allen Klauentieren, die
aus dem 150 km-Gebiet bzgl. der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stammen,
innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Intern. Grünen Woche vorgeschrieben.
Diese Blutuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit waren im letzten Jahr nicht
notwendig. -
Die
ersten Rinder kommen bereits am Mittwoch, den 17.01.. Hauptauftriebstag für die
Tiere ist Donnerstag, der 18.01.. Aber auch während der IGW finden mehrere
Tierwechsel statt, so dass dann weitere amtstierärztliche Einlasskontrollen
gewährleistet sein müssen. 2.
Kontrolle
der Identität der Tiere, z. B. anhand der Pferdepässe und Rinderbegleitpapiere,
die nach der Viehverkehrsverordnung vorgeschrieben sind. Nur wenn alle
tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen für den Tierauftrieb vorliegen, dürfen
die Tiere dann nach dieser amtstierärztlichen Eingangskontrolle in die
Messehallen verbracht werden. 3.
Zahlreiche
Waren, die auf der IGW ausgestellt werden, stammen aus Betrieben in
Drittländern, die noch nicht für die Einfuhr in die Europäische Union
zugelassen worden sind. Diese Waren dürfen nur auf der Intern. Grünen Woche
präsentiert werden, wenn eine entsprechende tierseuchenrechtliche
Einfuhrgenehmigung der Obersten Landesveterinärbehörde nach der
Binnenmarktierseuchenschutzverordnung erteilt worden ist und eine entsprechende
Bedarfsbestätigung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch durch die
Grenzkontrollstelle am Flughafen Berlin-Tegel vorliegt. Hier unterliegen z. B.
zahlreiche Waren aus der Ukraine oder Russland der Überwachung durch das
VetLebAmt. Nach diesen Bestimmungen sind die Reste der Ausstellungsware nach
Beendigung der IGW unschädlich zu beseitigen oder unverzüglich unter amtlicher
Kontrolle in die Herkunftsländer zurückzuführen. 4.
Ausstellung
von Rückreiseattesten für bestimmte Tierarten, z. B. für Schweine und Rinder,
nach Beendigung der Veranstaltung. Aufgaben im
Bereich der Lebensmittelüberwachung
1.
Zu
Beginn der IGW werden alle mobilen Stände nach hygienischen Gesichtspunkten
durch die Lebensmittelaufsicht abgenommen. Insbesondere wird darauf geachtet,
dass für Geschirr wirklich eine Spülmöglichkeit und nicht nur eine primitive Reinigungsmöglichkeit,
wie z. B. ein Lappen ohne Wasseranschluss und, dass entsprechende
Kühleinrichtungen – soweit erforderlich – sowie sonstige
hygienische Einrichtungen vorhanden sind. 2.
Während
der IGW finden regelmäßige Hygienekontrollen bei den mobilen Ständen und in den
feststehenden Einrichtungen auf dem Messegelände, z. B. Großküchen und
Restaurants, statt. Für die Lebensmittelüberwachung stehen 5 Lebensmittelkontrolleure
und 4 Tierärzte zur Verfügung. 3.
Es
sind zahlreiche Proben während der IGW zu entnehmen. Z. B. werden Proben im
Rahmen des Strahlenvorsorgegesetzes bei Importware insbesondere aus osteuropäischen
Ländern gezogen. Das sind die sog. Monitoringproben. Ferner werden
Verdachtsproben, z. B. von Speiseeis oder Austern während der IGW entnommen. Aufgaben im
Bereich des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr
Zahlreiche Anfragen zur Ausstellung von Tieren wurden im
Vorfeld bereits durch das VetLebAmt beantwortet. Auf Anraten des VetLebAmtes
wurde z. B. von der Messeleitung entschieden, dass den Wünschen eines
Ausstellers zur Ausstellung von Kaimanen im Rahmen der “Heim – Tier
– Pflanze” nicht entsprochen wurde. Für die Präsentation von
Greifvögeln wurden auch im Vorfeld verschiedene Gespräche geführt, damit eine
tierartgemäße Haltung für diese Tiere gewährleistet ist und keine Gefährdung
des Publikums erfolgt. Die tierartgemäße Unterbringung aller Ausstellungstiere
wird auf dem Messelände durch die amtlichen Tierärzte kontrolliert. Aufgaben im
Bereich der Weinkontrolle
Die Aufgaben der Weinkontrolle werden auf dem Messegelände
durch 2 Weinkontrolleure wahrgenommen. Es werden insbesondere zahlreiche Weine
als amtliche Proben entnommen und der Untersuchung zugeführt. Büroumzug
Für die Überwachungstätigkeit auf dem Messegelände ist es
erforderlich, dass ein Teil der Mitarbeiter des VetLebAmtes für die Dauer der
IGW auf das Messegelände in ein Büro umzieht. Während die
Außendienstmitarbeiter die Kontrollen in den Messehallen durchführen, ist das
Messebüro stets mit einer Verwaltungskraft besetzt, um zahlreiche Anfragen oder
Beschwerden entgegenzunehmen. Die Mitarbeiter des VetLebAmtes sind während der
gesamten Messezeit, d. h. auch am Wochenende im Einsatz. Herr Schulte ergänzt, dass das Wirtschaftsamt täglich mit zwei bis
drei Mitarbeitern sowohl am Aufbautag 18.1.07 als auch während der Messe
präsent sein wird. Schwerpunkt der Arbeit ist die Beratung und Aufklärung über
gaststätten-, preis- und gewerberechtliche Bestimmungen sowie die Ausstellung
der Gestattung für den Alkoholausschank vor Ort. Per 5.1.07 wurden bereits 119
Gestattungen ausgestellt, mit insgesamt rund 200 wird gerechnet. Herr Schmitz fragt nach, ob
für die Kontrollen Gebühren erhoben werden. Herr Dr. Höhne antwortet,
dass Gebühren nur bei Nachkontrollen vorgesehen sind. Darüber hinaus können
Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden. Frau Nicole Ludwig bemängelt unter Hinweis auf den Jahresbericht 2005,
dass die Anzahl von 26 entnommenen Proben sehr gering sei. Herr Dr. Höhne erläutert,
dass
diese Menge abhängig von der Zahl der Verdachtsfälle sei und
auf der IGW 2006 deutlich mehr, nämlich 49 Proben, entnommen wurden. |
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