Auszug - Bericht des Veterenär- und Lebensmittelaufsichtsamtes über den bevorstehenden Einsatz auf der "Internationalen Grünen Woche"  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Mi, 10.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Amtstierarzt Herr Dr

Amtstierarzt Herr Dr. Höhne berichtet für die Verwaltung:

 

Aufgaben im Bereich der Tierseuchenbekämpfung

Während der IGW 2007 auf dem Messegelände findet die 2. Bundeshengstschau der Sportpferde statt. Neben diesen wertvollen Zuchttieren werden verschiedene Nutztierarten präsentiert, und es findet gleichzeitig die Veranstaltung “Heim – Tier – Pflanze” mit zahlreichen Heimtieren statt.

Zu den Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung, die von den 4 Tierärzten des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes u. a. wahrgenommen werden, gehören Folgende:

1.        Amtstierärztliche Eingangskontrolle für alle auszustellenden Tiere auf dem Messegelände im Rahmen der IGW und für bestimmte Tiere (z. B. Psittaziden und Geflügel sowie Hunde und Katzen) im Rahmen der Ausstellung “Heim – Tier – Pflanze”.

-         Grundlage hierfür sind die Tierseuchenrechtliche Verfügung des VetLebAmtes vom 08.11.2006 und 15.12.2006 für die Ausstellung IGW 2007, vom 28.09.2006 für die “Heim – Tier – Pflanze” und die Ausnahmegenehmigung zur Ausstellung von Geflügel, die für die “Heim – Tier – Pflanze” am 02.11.2006 vom VetLebAmt erteilt worden ist. 

-         In den tierseuchenrechtlichen Auflagen wurden Amtstierärztliche Atteste für bestimmte Tierarten in Abhängigkeit von der nationalen Tierseuchenlage festgelegt (insbesondere der Ausbruch der Infektiösen Anämie bei den Pferden und der Blauzungenkrankheit bei den Rindern in Deutschland war bei der Auflagengestaltung zu beachten). So wurden z. B. Blutuntersuchungen bei allen Klauentieren, die aus dem 150 km-Gebiet bzgl. der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit stammen, innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Intern. Grünen Woche vorgeschrieben. Diese Blutuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit waren im letzten Jahr nicht notwendig.

-         Die ersten Rinder kommen bereits am Mittwoch, den 17.01.. Hauptauftriebstag für die Tiere ist Donnerstag, der 18.01.. Aber auch während der IGW finden mehrere Tierwechsel statt, so dass dann weitere amtstierärztliche Einlasskontrollen gewährleistet sein müssen.

 

 

2.        Kontrolle der Identität der Tiere, z. B. anhand der Pferdepässe und Rinderbegleitpapiere, die nach der Viehverkehrsverordnung vorgeschrieben sind. Nur wenn alle tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen für den Tierauftrieb vorliegen, dürfen die Tiere dann nach dieser amtstierärztlichen Eingangskontrolle in die Messehallen verbracht werden.

3.        Zahlreiche Waren, die auf der IGW ausgestellt werden, stammen aus Betrieben in Drittländern, die noch nicht für die Einfuhr in die Europäische Union zugelassen worden sind. Diese Waren dürfen nur auf der Intern. Grünen Woche präsentiert werden, wenn eine entsprechende tierseuchenrechtliche Einfuhrgenehmigung der Obersten Landesveterinärbehörde nach der Binnenmarktierseuchenschutzverordnung erteilt worden ist und eine entsprechende Bedarfsbestätigung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch durch die Grenzkontrollstelle am Flughafen Berlin-Tegel vorliegt. Hier unterliegen z. B. zahlreiche Waren aus der Ukraine oder Russland der Überwachung durch das VetLebAmt. Nach diesen Bestimmungen sind die Reste der Ausstellungsware nach Beendigung der IGW unschädlich zu beseitigen oder unverzüglich unter amtlicher Kontrolle in die Herkunftsländer zurückzuführen.

4.        Ausstellung von Rückreiseattesten für bestimmte Tierarten, z. B. für Schweine und Rinder, nach Beendigung der Veranstaltung.

 

Aufgaben im Bereich der Lebensmittelüberwachung

1.         Zu Beginn der IGW werden alle mobilen Stände nach hygienischen Gesichtspunkten durch die Lebensmittelaufsicht abgenommen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass für Geschirr wirklich eine Spülmöglichkeit und nicht nur eine primitive Reinigungsmöglichkeit, wie z. B. ein Lappen ohne Wasseranschluss und, dass entsprechende Kühleinrichtungen – soweit erforderlich – sowie sonstige hygienische Einrichtungen vorhanden sind.

2.         Während der IGW finden regelmäßige Hygienekontrollen bei den mobilen Ständen und in den feststehenden Einrichtungen auf dem Messegelände, z. B. Großküchen und Restaurants, statt. Für die Lebensmittelüberwachung stehen 5 Lebensmittelkontrolleure und 4 Tierärzte zur Verfügung.

3.         Es sind zahlreiche Proben während der IGW zu entnehmen. Z. B. werden Proben im Rahmen des Strahlenvorsorgegesetzes bei Importware insbesondere aus osteuropäischen Ländern gezogen. Das sind die sog. Monitoringproben. Ferner werden Verdachtsproben, z. B. von Speiseeis oder Austern während der IGW entnommen.

 

Aufgaben im Bereich des Tierschutzes und der Gefahrenabwehr

Zahlreiche Anfragen zur Ausstellung von Tieren wurden im Vorfeld bereits durch das VetLebAmt beantwortet. Auf Anraten des VetLebAmtes wurde z. B. von der Messeleitung entschieden, dass den Wünschen eines Ausstellers zur Ausstellung von Kaimanen im Rahmen der “Heim – Tier – Pflanze” nicht entsprochen wurde. Für die Präsentation von Greifvögeln wurden auch im Vorfeld verschiedene Gespräche geführt, damit eine tierartgemäße Haltung für diese Tiere gewährleistet ist und keine Gefährdung des Publikums erfolgt. Die tierartgemäße Unterbringung aller Ausstellungstiere wird auf dem Messelände durch die amtlichen Tierärzte kontrolliert.

 

Aufgaben im Bereich der Weinkontrolle

Die Aufgaben der Weinkontrolle werden auf dem Messegelände durch 2 Weinkontrolleure wahrgenommen. Es werden insbesondere zahlreiche Weine als amtliche Proben entnommen und der Untersuchung zugeführt.

 

Büroumzug

Für die Überwachungstätigkeit auf dem Messegelände ist es erforderlich, dass ein Teil der Mitarbeiter des VetLebAmtes für die Dauer der IGW auf das Messegelände in ein Büro umzieht. Während die Außendienstmitarbeiter die Kontrollen in den Messehallen durchführen, ist das Messebüro stets mit einer Verwaltungskraft besetzt, um zahlreiche Anfragen oder Beschwerden entgegenzunehmen. Die Mitarbeiter des VetLebAmtes sind während der gesamten Messezeit, d. h. auch am Wochenende im Einsatz.

 

Herr Schulte ergänzt, dass das Wirtschaftsamt täglich mit zwei bis drei Mitarbeitern sowohl am Aufbautag 18.1.07 als auch während der Messe präsent sein wird. Schwerpunkt der Arbeit ist die Beratung und Aufklärung über gaststätten-, preis- und gewerberechtliche Bestimmungen sowie die Ausstellung der Gestattung für den Alkoholausschank vor Ort. Per 5.1.07 wurden bereits 119 Gestattungen ausgestellt, mit insgesamt rund 200 wird gerechnet.

Herr Schmitz  fragt nach, ob für die Kontrollen Gebühren erhoben werden. Herr Dr. Höhne antwortet, dass Gebühren nur bei Nachkontrollen vorgesehen sind. Darüber hinaus können Verwarnungs- und Bußgelder verhängt werden.

Frau Nicole Ludwig bemängelt unter Hinweis auf den Jahresbericht 2005, dass die Anzahl von 26 entnommenen Proben sehr gering sei. Herr Dr. Höhne erläutert, dass

   H

diese Menge abhängig von der Zahl der Verdachtsfälle sei und auf der IGW 2006 deutlich mehr, nämlich 49 Proben, entnommen wurden.

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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