Auszug - Kein Einknicken des Ordnungsamtes  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Wilmersdorf
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0028/3 Kein Einknicken des Ordnungsamtes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Häntsch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Häntsch erklärt, es habe laut der Presse Kapitulationsversuche des Ordnungsamtes gegenüber Hundebesitzern gegeben

Herr Häntsch erklärt, es habe laut der Presse Kapitulationsversuche des Ordnungsamtes gegenüber Hundebesitzern gegeben. Es sollte kein Nachgeben der Ordnungskräfte geben.

Frau Vatter fragt nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes und ob es zuverlässige Zahlen von Vorkommnissen und den damit zusammenhängenden Bußgeldern gibt.

Herr Bünger fragt ebenfalls nach Auswertungen und stellt die Notwendigkeit des Antrages infrage. Er könne sich ein Einknicken der Ordnungskräfte nicht vorstellen und es handele sich auch nicht um eine ungerechte Bestrafung gesetzestreuer Hundehalter, sondern um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit, die wohl alle als unschön ansähen.

Herr Block fragt nach, ob diese Ordnungswidrigkeiten auch von den Kräften der Parkraumbewirtschaftung, die immer nur Knöllchen schrieben und dabei sicherlich auch in Hundekot träten, geahndet werden. Wenn dies nicht der Fall sei, so sollte nach seinem Dafürhalten eine vernetzte Zuständigkeit eingeführt werden.

Herr Prejawa meint, dass die Hundebesitzer offensive Angebote zur Entsorgung bekommen müssten und dass die Bußgelder falsch wären. Er kenne verschiedene gute Erfahrungen mit Entsorgungseinrichtungen in Parks und auf Straßenland aus der Schweiz. Dort werden derartige Einrichtungen gut angenommen.

Herr Schulte führt aus, dass die Arbeit der Ordnungsamtsmitarbeiter an dieser Stelle nicht einfach ist und dass Schwerpunkte in der Überwachung der Gebiete mit verstärktem Auftreten von Hundekot vorhanden sind. Die Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung können die Hundehalter lediglich ermahnen, jedoch sind sie aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Ermächtigungs-grundlage nicht in die Lage versetzt, die Ahndung der Ordnungswidrigkeit durchzuführen. Hierfür sind u. a. die 26 Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes zuständig, die bei einem 7-Tage-Betrieb in der täglichen Dienstzeit von 6-22 Uhr eine Fülle von Aufgaben wahrzunehmen haben. Im Rahmen der Kampagnewoche im Oktober 2006 wurde der Schwerpunkt jedoch auf die Hundekotproblematik gesetzt.

Nach Ergänzungen durch Frau Lück wird weiterhin ausgeführt, dass in diesem Zusammenhang weiterhin auf die Aufklärung und den Appell in Ergänzung der schwierigen Ahndungspraxis gesetzt wird. Darüber hinaus seien örtliche Projekte denkbar, wie z.B. von der Siedlung Eichkamp angeregt, die im Wege von Patenschaften für Hundekotbehälter auf Straßenland Sorge tragen könnten. Entsprechendes wird derzeit von der Verwaltung geprüft. 

Herr Maretis erkundigt sich ergänzend nach der Höhe des Verwarnungsgeldes gegen die Hundebesitzer und ob die Ahndung durch die Ordnungsamtsmitarbeiter immer in Uniform oder auch zivil erfolgen könne. Er stellt aus eigener Erfahrung fest, dass der Dialog mit den Hundebesitzern schwierig ist. Einige würden den Hundekot bereitwillig entsorgen, andere eben nicht.

Herr Bünger ergänzt, dass mit dem doch eigentlich wenigen Personal alles Mögliche vom Ordnungsamt getan wird. Er ist der Auffassung, dass durch Verwaltungshandeln der Antrag seine Erledigung gefunden hat.

Herr Häntsch erklärt, dass die so genannte Bußgeldoffensive laut Berichterstattung in der Presse seinerzeit durch die zwölf Bezirksbürgermeister beschlossen wurde und deshalb auch insbesondere hier im Bezirk beibehalten werden soll.

Herr Hecker merkt an, dass die Parkscheinautomaten vielleicht hierfür genutzt werden sollten, um Mitteilungen zur Eigeninitiative in Punkto der Entsorgung bei den Hundebesitzern anzuregen.

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit Nachdruck die Bußgeldoffensive gegen Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen, fortzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   9                                  dagegen:         4                      Enthaltung:      0

 

Die entsprechende Beschlussempfehlung wird per Dringlichkeit in die BVV eingebracht.

 

 

 
 

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