Auszug - Nachlese zur Durchführung der Wahlen am 17. September 2006  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Personal und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr

Hr. BzStr Krüger führt aus, dass es sich in Vorbereitung auf die Wahl am 17.09.2006 wieder als sehr schwierig gestaltet habe, Wahllokale zu finden. Bis­her seien ca. 90% der Wahllokale behindertenfreundlich bzw. –gerecht. Per­sonaltechnisch wurden drei Mitar­beiterinnen bzw. Mitarbeiter aus dem Be­zirksamt und 30-35 Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter aus dem Stellenpool für die Abwicklung der Wahlen bereit gestellt. Die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Stellenpool gestaltete sich als schwierig, da diese meist schwer zu motivieren gewesen seien. Bei den letzen Wahlen konnte das Be­zirksamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet für drei bis vier Monate ein­stellen. Für diese Wahl wurden Einstellungen vom Finanzsenator untersagt.

Ebenso gestalte es sich zunehmend als sehr schwierig, die Briefwahllokale personell so aus­zustat­ten, dass die abgegeben Stimmen bis spätestens 22 Uhr ausgezählt werden können. Grund sei die gestiegene Briefwahlbeteiligung. Ca. 700 Bür­gerinnen und Bürger konnten dieses Jahr wieder als Wahlhelferinnen bzw. Wahl­helfern geworben werden. Bei der vorherigen Wahl waren es noch ca. 300 Bür­gerinnen und Bürger. Immer noch sehr schwierig sei die Rekrutierung von Lehrern und Landesbediensteten.

Hr. BzStr Krüger verweist neben seinen Ausführungen auf die ausführliche Be­antwor­tung der schriftlichen Anfrage Nr. 995/2.

 

Fr. Furler-Zantop (SPD) drückt ihr Erstauen darüber aus, dass die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter aus dem Stellenpool so unmotiviert seien.

Hr. BzStr Krüger begründet dies damit, dass die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter auch aus ihrer derzeitigen Tätigkeit herausgenommen werden können und manch­mal nicht wüssten, ob sie danach an ihre “alte” Stelle zurückkehren können.

 

Fr. Hansen (SPD) weist nochmals darauf hin, dass das Thema bereits ausführlich mit der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 995/2 abgehandelt wurde. Eine Zu­kunftsplanung aus dem Jahre 2006 für die nächsten Wahlen sei keines­wegs verlässlich und menschliches Versagen könne man nie ausschließen. Der Antrag sei aufgrund von Verwaltungshandeln als erledigt zu betrachten.

 

Fr. Friedrich (Bündnis 90/Die Grünen) betont, dass die dargestellte Panne bei der Wahl am 17.09.2006 keineswegs eine Geringfügigkeit war. Sie fände es schlimm, dass der örtliche Wahlleiter trotz Bemerkens der falschen Stimmzettel nicht reagiert habe. Er sei sich seiner Verantwortung scheinbar nicht bewusst gewesen. Dies habe große Folgen für die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit gehabt. Man müsse die Verantwortlichen noch inten­siver schulen.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU) gibt Fr. Friedrich (Bündnis 90/Die Grünen) völlig recht. Jedoch könne im Dezember 2006 kein lupenreiner Plan für nachfolgende Wahlen vorgelegt werden. Viele Wahlvorstände werden aufgrund des Alters oder weil sie kein Interesse mehr an so einer Tätigkeit haben, bei den nächsten Wahlen weg­fallen. Man sollte ver­meiden den Fehler eines Einzelnen zu hoch anzuprangern, ansonsten würde sich kein Bürger bzw. keine Bürgerin mehr für die Aufgabe des Wahlvorstehers bzw. der Wahl­vorsteherin melden. Ebenso finde sie die Aus­führung in der Beantwortung der schrift­lichen Anfrage Nr. 995/2 als ausreichend.

 

Fr. Dr. Timper (SPD) findet das Geschehen als sehr erschreckend, da diese Wahl nur alle fünf Jahre stattfinde. Solche Fehler seien auch schon öfter passiert. Man solle überlegen eine größere Kontrolle am Morgen der Wahl durchzuführen. Sie plädiert da­für, den Antrag dahingehend umzuändern.

 

Hr. Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, was geschehen wäre, wenn der/die 1. Platzierte nur 100 Stimmen mit der/dem 2. Platzierten auseinander ge­legen hätte. Ebenso fragt er nach dem Zeitausgleich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hr. Wendt (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass die Problemdimension nicht erkannt werde. Die Leiter eines Wahllokales sollten im vorhinein genauer ange­schaut werden. Der Antrag sei daher als unterstützender Antrag zu sehen.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass bei einem so knappen Ergebnis wie von Herrn Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) geschildert, eine Wiederholung der Wahl im Wahlkreis hätte stattfinden müssen.

Ebenso antwortet er, gebe es am Morgen der Wahl ausreichende Kontrollen. Man gehe am Vortag zusammen mit dem Leiter des Wahllokales die Mappe zusammen durch und schaue nach, ob alle Unterlagen korrekt sind. In ein bis zwei Wahllokalen sei dies aufgrund von Zeit­mangel leider nicht geschehen. Man werde bei der nächs­ten Wahl dafür sorgen, dass auf der Mappe ein Ablaufplan in schriftlichen Form vorliege.

Zum Zeitausgleich führt Hr. BzStr Krüger aus, dass man als Leiter des Wahllokales 11/2 Tage als Zeitausgleich bekäme. Dies sei jedoch gegenüber dem vorab betriebenen Zeitauf­wand eher zu wenig, da man den Wahlort besichtigen, sich mit den Wahl­helfern in Kontakt setzen und am Tag vor Öffnung des Wahllokales noch die Unter­lagen abholen müsse.

Ebenso berichtet er, dass man bei der Rekrutierung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur nächsten Wahl verstärkt auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu­rückgreifen würde, die bei den vergangenen Wahlen nie dabei waren.

 

Fr. Hansen (SPD) sieht den Antrag durch Verwaltungshandeln als erledigt an. Man könne dies gern als Themenschwerpunkt im Ausschuss mit aufnehmen. Die CDU-Frak­tion schließt sich dem an.

 

Hr. Weuthen (FDP) sieht ein, dass man menschliche Fehler nie ausschließen könne. Die Bezirksverordnentenversammlung sorge dafür, dass die Wahlen ord­nungsgemäß verlaufen. Daher habe man aber auch ein Recht auf eine zukünftige Planung.

 

Fr. Gisa (CDU) ist der Meinung, dass bei einer Stunde Zeit zwischen Übergabe der Unterlagen und Öffnung des Wahllokales keine Möglichkeit für mehr Kontrolle gegeben sei.

 

Hr. BzStr Krüger ergänzt, dass eine Darstellung der durchzuführenden Schritte bis zur Wahl immer vom Landeswahlleiter vorgegeben würden. Man könne im Nachhinein auch über konkrete Maßnahmen bei Fehlern berichten. Eine zu­künftige Planung sei jedoch jetzt noch nicht möglich. Er bittet um eine Umfor­mulierung des Antrages, da dieser sonst für die Verwaltung nicht verständlich sei.

 

 

Hr

Hr. Wendt (Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass Wort “Planung” im Antrag durch “konkrete Maßnahmen” zu ersetzen.

 

Hr. Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Abstimmung des geänderten Antrages.


 

 
 

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