Auszug - Benennungsvorschlag für zwei Schiedspersonen (Schiedsamtsbezirk 2 und 5)
Hr. BzStr Krüger beginnt mit der
Vorstellung des Amtes einer Schiedsperson. Das Amt der Schiedsperson solle mit
einer Person mit Lebenserfahrung besetzt werden. Aufgabe einer Schiedsperson
ist die Schlichtung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, um diese
außergerichtlich beizulegen. Formale Voraussetzungen sind: Die Schiedsperson
muss in dem Schiedsbezirk wohnen und sie wird auf Selbstvorschlag oder auf
Vorschlag der Bezirksverordneten ausgewählt. Der Kandidat oder die Kandidatin muss
einen kurzen Lebenslauf fertigen, der dem “Bund Deutscher
Schiedsmänner/-frauen” zugesandt wird. Dort werde entschieden, ob die
Bewerberin oder der Bewerber geeignet sei. Die ausscheidende Schiedsperson ist verpflichtet die
Nachfolgerin oder den Nachfolger einzuweisen. Für das Amt der Schiedsperson müsse sehr intensiv gesucht werden, es gebe keinen Andrang auf diese Stellen. Man habe im Vorfeld auch in der Presse und in den Rathausnachrichten diese Stellen ausgeschrieben. Die beiden vorgeschlagenen Personen seien jedoch die einzig Interessierten. Es handele sich nicht um Vorschläge der Verwaltung. Hr. Wagner (Bündnis 90/Die Grünen)
ergänzt, dass der Ältestenrat den Vorschlag zur Beratung über die
Benennungsvorschläge der beiden Schiedspersonen gemacht hätte. Fr. Furler-Zantop (SPD) fragt nach, wie
viel Schiedsbezirke es gebe. Hr. BzStr Krüger sagt, es seien acht
Schiedsbezirke. Hr. Gronau (CDU) fragt, ob es eine
Rolle spiele, dass eine der vorgeschlagenen Schiedspersonen angeben hat, seit
1974 in der Volkspartei tätig gewesen zu sein. Hr. BzStr Krüger erklärt, dass
politisches Engagement keine Rolle spiele. Fr. Hansen (SPD) sagt eine Empfehlung
der SPD an die BVV zu. Fr. Halten-Bartels (CDU) sagt
ebenfalls eine Empfehlung der CDU an die BVV zu, da man bei zwei Bewerbern auch
keine andere Wahl habe. Hr. Wagner (Bündnis 90/Die Grünen)
fragt nach, wie das Amt der Schiedsperson finanziell ausgestattet sei. Hr. BzStr Krüger erläutert, dass man
eine Kostenerstattung der Büroausgaben bekäme, sowie 10-15 Euro für die
Bereitstellung des Gesprächszimmers in der eigenen Wohnung. Und eine ständige
Fortbildung der Schiedspersonen sei durch einen Titel im Haushalt gesichert. Hr. Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum über die Empfehlung der
Benennungsvorschläge für die Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke zwei
und fünf abzustimmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |