Auszug - Vorschlag für ein stimmberechtigtes und beratendes Mitglied der BVV/des JHA im Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebes "Nordwest"  

 
 
1.Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Klose schlägt Herr Förschler für den Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebs vor

Frau Klose schlägt Herr Förschler für den Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebs vor.

 

Herr Wuttig erinnert an das Verfahren der letzten Wahlperiode, den Vorsitzenden des JHA und seine Stellvertretung in den Verwaltungsrat zu entsenden. Da sich dies nach seiner Ansicht bewährt hat, schlägt er Herrn Neuhoff zur Nominierung als stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat vor und Herrn Förschler und Herrn Wendt zu dessen Vertretung. Als beratende Mitglieder im Verwaltungsrat sollten nach seiner Auffassung erneut der/die Vorsitzende des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten und dessen/deren Stellvertretung vorgeschlagen werden.

 

Herr Naumann wirbt ebenfalls für das bisherige Verfahren im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf , das einen klaren fachlichen Schwerpunkt gesetzt habe. Durch die Mitwirkung des BEA sei zusätzlich eine gute Vernetzung zu den “Kunden” des Eigenbetriebs gegeben.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt nunmehr einstimmig (15/-/-):

 

Die BVV möge beschließen:

1.      Als stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates im Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird auf Vorschlag des JHA aus der Mitte der BVV der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses – Herr Milan Neuhoff – berufen.

2.      Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates im Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird auf Vorschlag des JHA aus der Mitte der BVV der erste stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses – Herr Albrecht Förschler – berufen.

3.      Als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates im Sinne von § 7 Abs. 2 Buchstabe a) der Betriebssatzung wird auf Vorschlag des JHA aus der Mitte der BVV der zweite stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses – Herr René Wendt – berufen.

 

Abschließend beschließt der JHA einstimmig (15/-/-), die Benennung der beratenden Mitglieder im Verwaltungsrat so lange zu vertagen, bis der Bezirkselternausschuss der Kindertagesstätten einen neuen Vorstand gewählt hat.

 

 

 


 

 
 

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