Auszug - Beschluss über die Vergabe von Zuwendungen für 2007 zur Förderung der freien Jugendhilfe (Tischvorlage, da Abgabeschluss der Förderanträge am 30.11.2006)
Herr
Naumann bringt die Vorlage Nr. 1 zur
Beschlussfassung ein (Anlage 1) und erinnert einleitend daran, dass die
Förderung der freien Jugendhilfe Teil des eigenständigen Beschlussrechts des
Jugendhilfeausschusses ist. Es geht jetzt darum, das zweite Jahr des bereits
beschlossenen Doppelhaushalts 2006/2007 zu vollziehen. Der bisherige Jugendhilfeausschuss
habe keine Veränderungsnotwendigkeit bei der Förderung freier Träger gesehen,
entsprechend wurde die Vorlage Nr. 1 zur Beschlussfassung erstellt. Frau
von Pirani erläutert, dass wie im
Vorjahr die Mittel für die Förderung der Mobilitätswerkstatt nicht ausreichen.
Hier müsse im Zuge der Haushaltswirtschaft noch verstärkt werden. Herr
Dittberner bittet um Informationen
zum Projekt “Mädchenbewußtes Jugendgelände”, zur
“hinausreichenden Jugendarbeit” sowie zu den Kriterien für die
Auswahl der beiden Schulen, an denen eine Schulstation gefördert wird. Herr
Naumann berichtet, dass die beiden
mit Schulstationen ausgestatteten Schulen - die
Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule und die Ludwig-Cauer-Grundschule - in
einem schwierigen sozialen Umfeld liegen und zu mehr als 40 % von Schülerinnen
und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache besucht werden. Daneben verfügt
auch die Comenius-Schule über eine Schulstation, die allerdings nicht aus
Zuwendungsmitteln finanziert wird. Frau
Kittler teilt mit, dass LISA e.V. in
Kooperation mit dem Träger together e.V. auf dem Jugendgelände am
Jakob-Kaiser-Platz Honorarkräfte beschäftigt, deren Schwerpunkt mädchengerechte
Angebote sind. Diese Arbeit in einem von Migration und schwierigen sozialen
Verhältnissen geprägten Umfeld habe sich sehr bewährt. Herr
Bohn informiert, dass die
hinausreichende Jugendarbeit von einem arabisch-sprechenden Mitarbeiter
durchgeführt wird, der mit dem Ziel der Gewaltprävention Kontakt zu jungen
Menschen sucht und hält, die bisher keine Jugendeinrichtungen besuchen.
Örtlicher Schwerpunkt ist der Bereich um das Haus der Jugend in der
Zillestraße, in letzter Zeit auch das Umfeld des Hauses der Jugend “Anne
Frank”. Herr
Wuttig dankt der Verwaltung für die
Vorbereitung der gut nachvollziehbaren Beschlussvorlage und regt an, sich mit
dem Vorhaben des Trägers CePra e.V. – das diesmal nicht gefördert werden
könne – im Jahr 2007 befassen. Herr
Wendt schlägt in diesem Zusammenhang
vor, im kommenden Jahr mit den geförderten Projekten Vor-Ort-Termine zu
vereinbaren, um sich einen unmittelbaren und tieferen Eindruck zu verschaffen. Herr
Neuhoff verweist auf die Regelungen
zur Befangenheit in der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses und bittet
die betroffenen Mitglieder, nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Herr
Dittberner bittet, über den
Zuwendungsantrag der Blockinitiative 128 e.V. – lfd. Nr. 3 in der Anlage
zur VzB Nr. 1 – getrennt abzustimmen. Die
Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 1 wird nunmehr unverändert zur Abstimmung
gestellt (Frau Kittler und Frau Köthe beteiligen sich nicht an der Abstimmung): Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, für
die Träger der Freien Jugendhilfe entsprechend der in der Anlage genannten
Beträge Zuwendungsbescheide für das Jahr 2007 zu erstellen. Die
Vorlage zur Beschlussfassung wird in dieser Form beschlossen. Hinsichtlich der
lfd. Nr. 1-2 und 4-14 der Anlage zur VzB erfolgt der Beschluss einstimmig
(13/-/-), hinsichtlich der lfd. 3 mit Mehrheit (11/1/1). |
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