Auszug - Verschiedenes
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Eingabe Nr. 107 der Frau Erika G., betr. Umzug wegen Hartz IV, teilt die Vorsitzende mit, dass sie dem Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin ein Erledigungsschreiben mit Protokollauszug zugesandt hat. Die Eingabe
Nr. 71 der Frau Bintu S., betr. Gewährung von Leistungen nach § 2
Asylbewerberleistungsgesetz, konnte nicht erledigt werden, da die Petentin beim
Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte. Frau
BzStRin Schmiedhofer hat mit Schreiben vom 19.07.2006 mitgeteilt, dass das
Verwaltungsgericht den Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zurückgewiesen
hat, mit der das Amt verpflichtet werden sollte, ungekürzte Leistungen zu
erbringen. Die Eingabe
wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. Die Eingabe
Nr. 72 der Frau Ulrike K., betr. Gründung aus Sozialhilfe mit § 30 BSHG und
freiberufliches Einkommen, war bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
über den einstweiligen Antrag auf Zahlung der Sozialhilfe für den Monat
November 2004 bzw. die Klage gegen die Ablehnung einer Hilfe nach § 30 BSHG
vertagt worden. Beide
Verfahren sind in der Zwischenzeit abgeschlossen. Die
Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Sozialhilfe war in der Hauptsache zum
Zeitpunkt der Verhandlung erledigt, da die monatliche Zahlung bereits im
sogenannten Monatslauf angewiesen war. Die Klage
der Petentin auf Hilfe nach § 30 BSHG wurde von ihr zurückgenommen. Die Eingabe
wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. Die nächste
Sitzung findet am Dienstag, 5. September 2006, 17.00 Uhr, statt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |