Auszug - Verschiedenes  

 
 
53. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.08.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Zur Eingabe Nr

 

Zur Eingabe Nr. 107 der Frau Erika G., betr. Umzug wegen Hartz IV, teilt die Vorsitzende mit, dass sie dem Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin ein Erledigungsschreiben mit Protokollauszug zugesandt hat.

 

Die Eingabe Nr. 71 der Frau Bintu S., betr. Gewährung von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, konnte nicht erledigt werden, da die Petentin beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage eingereicht hatte.

Frau BzStRin Schmiedhofer hat mit Schreiben vom 19.07.2006 mitgeteilt, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat, mit der das Amt verpflichtet werden sollte, ungekürzte Leistungen zu erbringen.

Die Eingabe wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

Die Eingabe Nr. 72 der Frau Ulrike K., betr. Gründung aus Sozialhilfe mit § 30 BSHG und freiberufliches Einkommen, war bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über den einstweiligen Antrag auf Zahlung der Sozialhilfe für den Monat November 2004 bzw. die Klage gegen die Ablehnung einer Hilfe nach § 30 BSHG vertagt worden.

Beide Verfahren sind in der Zwischenzeit abgeschlossen.

Die Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Sozialhilfe war in der Hauptsache zum Zeitpunkt der Verhandlung erledigt, da die monatliche Zahlung bereits im sogenannten Monatslauf angewiesen war.

Die Klage der Petentin auf Hilfe nach § 30 BSHG wurde von ihr zurückgenommen.

Die Eingabe wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

Die nächste Sitzung findet am Dienstag, 5. September 2006, 17.00 Uhr, statt.

 
 

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