Auszug - Fortsetzung der Eingabe Nr. 109 des Herrn Trosten Sch. betr. Parkraumbewirtschaftung BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.07.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Die von der Verwaltung angeforderte Prüfung zur Möglichkeit des zonenübergreifenden Parkens bei Parkraumbewirtschaftung im Bereich des Hohenzollerndamms hat ergeben, dass der Eingabe gefolgt werden konnte

Die von der Verwaltung angeforderte Prüfung zur Möglichkeit des zonenübergreifenden Parkens bei Parkraumbewirtschaftung im Bereich des Hohenzollerndamms hat ergeben, dass der Eingabe gefolgt werden konnte. Das heißt, dass mit entsprechenden Bewohnerparkausweisen in den Parkzone 16 und/oder 19 sowie 8 und/oder 19 geparkt werden darf. Eine entsprechende Ausschilderung folgt.

 

Frau Sperling berichtet, dass diese übergreifende Parkregelung für Berlin einmalig ist; andere “Eckzonen” sollen ebenfalls geprüft werden.

 

Die Eingabe wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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