Auszug - Fortsetzung der Eingabe Nr. 109 des Herrn Trosten Sch. betr. Parkraumbewirtschaftung BE: Frau BzStRin Schmiedhofer
Die von der
Verwaltung angeforderte Prüfung zur Möglichkeit des zonenübergreifenden Parkens
bei Parkraumbewirtschaftung im Bereich des Hohenzollerndamms hat ergeben, dass
der Eingabe gefolgt werden konnte. Das heißt, dass mit entsprechenden
Bewohnerparkausweisen in den Parkzone 16 und/oder 19 sowie 8 und/oder 19
geparkt werden darf. Eine entsprechende Ausschilderung folgt. Frau
Sperling berichtet, dass diese übergreifende Parkregelung für Berlin einmalig
ist; andere “Eckzonen” sollen ebenfalls geprüft werden. Die Eingabe
wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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