Auszug - Eingabe Nr. 120 des Herrn Jochen F. betr. Fluglärm über Charlottenburg-Nord BE: Frau BzStRin Schmiedhofer  

 
 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.07.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent beschwert sich über Fluglärm in Charlottenburg-Nord

Der Petent beschwert sich über Fluglärm in Charlottenburg-Nord. Seit ca. 2 Jahren kreist regelmäßig morgens ein Flugzeug über diesen Bereich.

 

Frau Sperling, Fachbereichsleitung Umwelt, berichtet, dass bei Beschwerden über Fluglärm der Fluglärmschutzbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat Luftverkehr und Kreuzungsrecht, zuständig sei. Nach § 1 des Luftverkehrsgesetzes ist aber der Luftraum für alle Luftfahrzeuge frei. Beschränkungen gibt es nach der Luftverkehrs-Ordnung über Städten, dass eine Mindesthöhe von 300 m über dem höchsten Gebäude einzuhalten ist. Alle, die niedriger fliegen möchten, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung, die bei SenStadt beantragt werden muss, ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. Darunter fallen aber nicht die Polizei- und Rettungshubschrauber sowie die Bundespolizei.

 

Welches Flugzeug aber, so wie vom Petenten kritisiert, über den Bereich Charlottenburg-Nord fliegt, konnte auch von der Senatsverwaltung nicht in Erfahrung gebracht werden. Ein Flugzeug der Verkehrsüberwachung, so wie vom Petenten vermutet, ist es nicht, da diese Flugzeuge oberhalb von 600 Meter fliegen.

 

Herr Huwe wie auch Frau Nagel zeigen ihre Verwunderung, dass dieses Flugzeug nicht identifiziert werden kann, schließlich müsste es doch bei Flughäfen registriert sein. Sie bitten die Verwaltung nochmals intensiver zu recherchieren. Frau Sperling erklärt, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt das Fliegen zu beschränken. Auch wenn das Flugzeug registriert ist, weiß der Flughafen trotzdem nicht, in welche Richtung geflogen wird.

 

Herr Ruppin stellt die vom Petenten gemachten Angaben in Zweifel. Er wohne auch in dieser Gegend, habe die letzte Zeit intensiv gelauscht, um Fluggeräusche wahrzunehmen, habe aber nichts dergleichen gehört oder gar ein Flugzeug gesehen.

 

Herr Schöne vertritt die Meinung, dass die Bezirksverwaltung für den weiteren Verlauf nicht mehr zuständig sei und bittet den Petenten, sich an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu wenden.

 

Abschließend teilt die Vorsitzende mit, dass dem Petenten die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Adresse des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses zugesandt wird.

 

Die Eingabe wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

 
 

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