Auszug - Eingabe Nr. 116 der Frau Helene M. betr. Angemessenes Umfeld für eine Grabstelle BE: Herr BzStR Gröhler
Die
Petentin beschwerte sich, dass an der von ihr gekauften Grabstelle eine Hecke
entfernt wurde, ohne sie davon in Kenntnis zu setzen. Da die Grabstelle an
einer Wegkreuzung liegt, hat sie festgestellt, dass speziell im Winter
Friedhofsbesucher über das Grab laufen. Sie bittet um Neupflanzung. Des
weiteren kritisiert sie, dass sie auf ihr Schreiben vom Oktober 2005 weder eine
Eingangsbestätigung noch irgend eine Reaktion erhalten habe. Herr Daus
erklärt, dass aufgrund des Wurzeldrucks der nahestehenden Eibe die Hecke
entfernt werden musste. Diese Tatsache sei ihr vom Friedhofsleiter im Oktober
2005 telefonisch mitgeteilt worden. Die Petentin bestreitet dies.
Zwischenzeitlich, so Herr Daus, wurde an der Stirnseite der Grabstelle zur
Wegkreuzung ein Rhododendron gepflanzt. Frau
Halten-Bartels gibt der Verwaltung auf den Weg, künftig auf Bürgerschreiben in
der angemessenen Form schriftlich zu reagieren. Sie entschuldigt sich im Namen
der Verwaltung bei der Petentin. Frau
Falkowski schlägt vor, im Rahmen des Bürgerengagements in Zusammenarbeit mit
der Friedhofsverwaltung eigenständig Pflanzungen vorzunehmen. Herr Daus
wird diesen Vorschlag an den Leiter des Grünflächenamtes und den
Friedhofsleiter weitergeben, und entschuldigt sich ebenfalls bei der Petentin
für die Versäumnisse. Die Eingabe
wird gem. § 19 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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