Auszug - Änderungen im öffentlichen Gesundheitsdienst
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Frau Schmiedhofer berichtet, dass das
Gesundheitsdienstereformgesetz (GDG) verabschiedet wurde und bereits im GVBl.
veröffentlicht ist. Die neue Zuständigkeitsverordnung soll bis Ende des Jahres
vorliegen und wird die konkreten Veränderungen beinhalten: Für den Amts- und
Vertrauensärztlichen Dienst soll eine zentrale Gutachtenstelle eingerichtet
werden; dagegen sollen die Sozialmedizinischen Beratungsstellen, die
Beratungen bei sexuell übertragbaren Krankheiten sowie die
Lebensmittelpersonalberatung stärker regionalisiert werden. Es gibt zusätzlich
Überlegungen auf Landesebene, in den Gesundheitsämtern keine Neueinstellungen
mehr zuzulassen und bei Ausscheiden von Personal die Aufgaben an Freie Träger
zu übertragen. Unklar ist, ob dafür auch die notwendigen Zuwendungsmittel
bereit gestellt werden. Anfang des Jahres kann das Gesundheitsamt eine ½ Stelle
neu besetzen, da keine Fachkräfte im Überhang sind. Das Gesetz selbst enthält
gute Ansätze vor allem für Gesundheitsprävention und sozialpädagogische Angebote.
Es fehlt allerdings die finanzielle Absicherung. Der Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist in dem Gesetz eindeutig dem Bereich
Gesundheit zugeordnet. Charlottenburg-Wilmersdorf ist der einzige Bezirk, in
dem der KJGD bei der Abteilung Jugend angesiedelt ist. |
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