BV Hansen begründet den Antrag.
BD Schmidt und BV Sell finden den Antrag sehr weitgreifend und zu umfangreich.
BzStR Wagner informiert, dass für die fachgerechte Betreuung der Drogengebrauchenden Fixpunkt seit Jahren ein verlässlicher und kompetenter Kooperationspartner ist. Hier stehen am Stuttgarter Platz auch die Beratung und Information der Anwohnerschaft bezüglich der Drogenhinterlassenschaften und deren richtiger Entsorgung im Fokus von Fixpunkt. Hierfür stehen „Aufsteller“ und Flyer bereit, die informieren aber auch über Möglichkeiten des Gesprächs und der Beratung vor Ort aufklären. Nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden von Fixpunkt wird der Standpunkt vertreten, dass die Anwohnerschaft von dieser Möglichkeit auch Gebrauch macht. Es existiert demnach bereits ein derartiges „Projekt“ für Anwohner und Gewerbetreibende mit dauerhafter Ansprechbarkeit, das richtigerweise von den Fachkräften vor Ort durchgeführt wird, die mit der Klientel auch arbeiten.
BV Schmidt-Statzkowski empfiehlt aufgrund der Ausführungen des Bezirksamtes den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt anzusehen. BV Biewener fällt auf, dass Fixpunkt die Beratungen immer im Umkreis des Drogenkonsummobils durchführt. Der naheliegende Spielplatz und umliegende Straßen werden von Fixpunkt jedoch nicht betreut. Die Arbeit von Fixpunkt könnte hier noch besser ausgebaut werden. BV Hansen möchte den Antrag zurückstellen, bis das Gespräch mit Fixpunkt im Ausschuss stattgefunden hat. BV Sell weist auf die begrenzte Anzahl von Stundenzuweisungen hin.
Die Vorsitzende weist abschließend darauf hin, dass der Antrag zurückgestellt wurde.