Ersetzungsantrag
Fraktion DIE LINKE.
Gronde-Brunner/Juckel/Zetsche
Bündnis 90/ Die Grünen
Weise/Kempf/ Boden/ Drews/ de Souza Martins
SPD
Sempf/Biewener/Hansen/Saric
Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für
politische Gremien
0145/6
Das Bezirksamt wird beauftragt in den Bezirkshaushalt 2024/25 hinreichende Mittel für die Teilhabe von gehörlosen Menschen an den BVV-Sitzungen (vgl. Drucksache 2021/5), Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie den Sitzungen der Senior:innen-Bezirksversammlung bereitzustellen. Dies soll im Austausch mit Betroffenen geplant werden und kann durch Simultanuntertitelung der Live-Streams und der Beschäftigung von Gebärdensprachdolmetscher:innen geschehen. Zur erfolgreichen Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention sind hierfür Mittel des Landes Berlin einzufordern.
Außerdem soll geprüft werden, inwieweit eine gemeinsame Lösung mit anderen Bezirken gefunden werden kann, die sicherstellt, dass ausreichend Gebärdensprachdolmetscher:innen zur Verfügung stehen und nicht für jede einzelne Sitzung separat Anbieter:innen gesucht und Verträge geschlossen werden müssen. Darüber hinaus ist bei öffentlichen Ausschusssitzungen die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen mit entsprechender Bedarfsanmeldung zu ermöglichen. Eine Fortführung und Verstetigung des Angebots in nachfolgenden Bezirkshaushalten sind zu gewährleisten.
Der BVV ist zum 30.04.2023 zu berichten.
Begründung:
Die Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungen muss allen Bürger:innen
gewährleistet sein, doch bisher sind taube, schwerhörige oder ertaubte Menschen im Bezirk davon ausgeschlossen. Als Träger öffentlicher Belange sind die Bezirksämter gemäß UNBehindertenrechtskonvention (Artikel 9) dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt einschließlich Information und Kommunikation sicher zu stellen. Die UN Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Mit der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für die Sitzungen der BVV, des Kinder und
Jugendparlaments sowie der Senior:innen-Bezirksversammlung setzt das Bezirksamt
dieses Recht auf Teilhabe endlich um.