Tagesordnung - 5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration  

 
 
Bezeichnung: 5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration
Gremium: Ausschuss für Partizipation und Integration
Datum: Mi, 12.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 3  
Integrationsbüro am Limit - Stellen endlich besetzen!  
Enthält Anlagen
0261/6  
Ö 4  
Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für politische Gremien  
Enthält Anlagen
0145/6  
    19.05.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.29 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Jugendhilfeausschuss (m), in den Ausschuss für Partizipation und Integration (m) sowie in den Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity (ffd) einstimmig zu (Konsensliste).

 

   
    07.09.2022 - Ausschuss für Partizipation und Integration
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    12.10.2022 - Ausschuss für Partizipation und Integration
    Ö 4 - vertagt
   

 

   
    14.10.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

 

   
    01.12.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Ersetzungsantrag

Fraktion DIE LINKE.

Gronde-Brunner/Juckel/Zetsche

Bündnis 90/ Die Grünen

Weise/Kempf/ Boden/ Drews/ de Souza Martins

SPD

Sempf/Biewener/Hansen/Saric

 

Teilhabe an Kommunalpolitik ermöglichen – Gebärdensprachdolmetscher:innen für

politische Gremien

0145/6

 

Das Bezirksamt wird beauftragt in den Bezirkshaushalt 2024/25 hinreichende Mittel für die Teilhabe von gehörlosen Menschen an den BVV-Sitzungen (vgl. Drucksache 2021/5), Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie den Sitzungen der Senior:innen-Bezirksversammlung bereitzustellen. Dies soll im Austausch mit Betroffenen geplant werden und kann durch Simultanuntertitelung der Live-Streams und der Beschäftigung von Gebärdensprachdolmetscher:innen geschehen. Zur erfolgreichen Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention sind hierfür Mittel des Landes Berlin einzufordern.

 

Außerdem soll geprüft werden, inwieweit eine gemeinsame Lösung mit anderen Bezirken gefunden werden kann, die sicherstellt, dass ausreichend Gebärdensprachdolmetscher:innen zur Verfügung stehen und nicht für jede einzelne Sitzung separat Anbieter:innen gesucht und Verträge geschlossen werden müssen. Darüber hinaus ist bei öffentlichen Ausschusssitzungen die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher:innen mit entsprechender Bedarfsanmeldung zu ermöglichen. Eine Fortführung und Verstetigung des Angebots in nachfolgenden Bezirkshaushalten sind zu gewährleisten.

 

Der BVV ist zum 30.04.2023 zu berichten.

 

Begründung:

Die Teilhabe an kommunalpolitischen Entscheidungen muss allen Bürger:innen

gewährleistet sein, doch bisher sind taube, schwerhörige oder ertaubte Menschen im Bezirk davon ausgeschlossen. Als Träger öffentlicher Belange sind die Bezirksämter gemäß UNBehindertenrechtskonvention (Artikel 9) dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt einschließlich Information und Kommunikation sicher zu stellen. Die UN Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Mit der Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung für die Sitzungen der BVV, des Kinder und

Jugendparlaments sowie der Senior:innen-Bezirksversammlung setzt das Bezirksamt

dieses Recht auf Teilhabe endlich um.

Ö 5  
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