Tagesordnung - 34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport -Zoom-Meeting. Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.-  

 
 
Bezeichnung: 34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport -Zoom-Meeting. Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.-
Gremium: Ausschuss für Sport
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Zoom-Meeting
Ort:

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der Niederschriften der 29. und 30. Sitzung      
Ö 3  
Aktuelles zu Sport in Coronazeiten      
Ö 4  
Sportentwicklungsplan      
Ö 5  
Leistungssport bleibt Leistungssport - Die Bezirkspolitik soll nicht über Aufstieg bzw. Abstieg entscheiden  
Enthält Anlagen
1898/5  
Ö 6  
Sportrasenflächen jetzt herrichten!  
Enthält Anlagen
1883/5  
Ö 7  
Übungsleiter*innen auf die Spielplätze bringen  
Enthält Anlagen
1797/5  
    28.01.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.31 - vertagt
   

Die Drucksache wird wegen der Beendigung der Sitzung vertagt und auf die nächste TO der BVV gesetzt.

 

   
    18.02.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.8 - vertagt
   

Die Drucksache wird wegen Beendigung der Sitzung vertagt und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.

 

   
    18.03.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.8 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Sport einstimmig zu.

   
    24.03.2021 - Ausschuss für Sport
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Sport

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Bezirkssportbund und den Vereinen im Bezirk ein Angebot geschaffen werden kann, bei dem Übungsleiter*innen auf Spielplätzen eingesetzt werden können.

 

Die Übungsleiter*innen sollen dabei als Ansprechpartner*innen vor Ort fungieren.

Sobald es nach der Corona-Eindämmungsverordnung wieder erlaubt ist, könnten die Übungsleiter*innen zudem freie Bewegungs- und Spieleangebote auf den Spielplätzen anbieten. Dabei sind, im Rahmen der geltenden Regelungen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Infektion zu vermeiden.

 

Die gemachten Erfahrungen sollen dafür verwendet werden, um solche Kooperationen auch nach der Pandemie-Zeit anbieten zu können.

 

Durch die Angebote soll auf den Spielplätzen keine Konkurrenz um den vorhandenen Platz entstehen. Sie sollen sich an die nutzenden Kinder auf dem Spielplatz richten.

 

Die Übungsleiter*innen sollen für die geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der Übungsleiterpauschale erhalten.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Bezirkssportbund und den Vereinen im Bezirk ein Angebot zu schaffen, bei dem Übungsleiter*innen auf Spielplätzen eingesetzt werden können.

 

Die Übungsleiter*innen sollen dabei als Ansprechpartner*innen vor Ort fungieren.

Sobald es nach der Corona-Eindämmungsverordnung wieder erlaubt ist, könnten die Übungsleiter*innen zudem freie Bewegungs- und Spieleangebote auf den Spielplätzen anbieten. Dabei sind, im Rahmen der geltenden Regelungen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Infektion zu vermeiden.

 

Die gemachten Erfahrungen sollen dafür verwendet werden, um solche Kooperationen auch nach der Pandemie-Zeit anbieten zu können.

 

Durch die Angebote soll auf den Spielplätzen keine Konkurrenz um den vorhandenen Platz entstehen. Sie sollen sich an die nutzenden Kinder auf dem Spielplatz richten.

 

Die Übungsleiter*innen sollen für die geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der Übungsleiterpauschale erhalten.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

dafür: 8 dagegen: 5 Enthaltung: 0

   
    22.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.33 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

 

Ö 8  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
               
 
 

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