Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,
Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die bewohnten Abschnitte der Stadtautobahn, die nicht abgedeckelt werden können (z.B. der südliche Bereich vom Heidelberger Platz über die Detmolder Straße bis kurz vor dem Innsbrucker Platz) mit Lärmschutzanlagen, die das Stadtbild nicht beeinträchtigen (z.B. begrünte Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle) ausgestattet werden und mit weiteren aktiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. lärmabsorbierende Fahrbahnbeläge) lärmsaniert werden. Die Lärmschutzanlagen sind mit Solaranlagen zu kombinieren. Die parallel verlaufenden vier Bahngleise der Ringbahn sind mit einzubeziehen.
Ziel ist es den Straßenverkehrslärm unterhalb der gesundheitsgefährdenden Lärmpegel entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie von 59 dB (A) tagsüber und 49 dB(A) nachts abzusenken, so dass für die Anwohner unseres Bezirks die gleichen Grenzwerte eingehalten werden können bei den Anwohnern an Autobahnen in Berlin, die erst nach dem Inkrafttreten des BImSchG gebaut worden.
Zur Finanzierung diese Maßnahme ist das „freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes“ ergänzt durch Haushaltsmittel des Landes zu nutzen. Damit eine Antragsstellung beim Bund erfolgen kann, sind u.a. aktuelle Schalltechnische Untersuchungen durchzuführen und die Prognosedaten des Verkehrs auf der Stadtautobahn für das Jahr 2030 zu ermitteln. Im Doppelhaushalt 2022/2023, der gerade im Senat erarbeitet wird, sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Der BVV ist bis zum 31.05.2021 zu berichten.