TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Annahme von Niederschriften der 44. Sitzung |
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Ö 3 |
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Thema: Badewasserqualität am Halensee |
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Ö 4 |
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Bericht zur Investitionsanmeldung 2021-2025 |
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Ö 5 |
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Freilichtbühne Gustav-Böß |
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Ö 6 |
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Mehr Transparenz bei Projekten für Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum |
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1424/5 |
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Ö 7 |
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Einstieg in die Rekommunalisierung der Schulreinigung |
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1739/5 |
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16.04.2021 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen |
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Ö 16 - vertagt |
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BV Drews schlägt mit Blick auf die Uhr vor den TOP 16 zu vertagen und verabschiedet die Anwesenden.
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18.05.2021 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen |
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Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt |
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Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache wird abglehnt. Ursprungstext: Anknüpfend an die Beschlusslage der BVV DS 1425/5 wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einstieg in eine Rekommunalisierung der Schulreinigung modellhaft bereits im kommenden Jahr zu erproben. Dazu ist unverzüglich in Verhandlungen mit Senat und Abgeordnetenhaus einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine Schulreinigung durch kommunales Personal an mehreren Standorten zu schaffen. Die Reinigungskräfte sind grundsätzlich einzelnen Schulen zuzuordnen. Hierbei ist insbesondere die Wahl von unterschiedlichen Schulformen und Größen zu berücksichtigen, um bereits frühzeitig eine Vergleichbarkeit zwischen der bezirklichen und privaten Reinigung zu erzielen. Falls die finanziellen Mittel für eine vollständige Rekommunalisierung nicht ausreichen, ist die Tagesreinigung primär zu rekommunalisieren und beizubehalten. Sobald die Finanzierung durch das Land Berlin gesichert ist, bereitet das Bezirksamt die Reinigung aller Schulgebäude durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst vor. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 ist die dafür erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung zu berücksichtigen. Auslaufende Reinigungsverträge mit privaten Reinigungsfirmen sind nur zu verlängern, wenn eine bezirkliche Reinigung im entsprechenden Zeitraum nicht gesichert werden kann. Nach Ablauf der Verträge werden die für Schulgebäude notwendigen Reinigungskräfte im Rahmen einer Festanstellung beim Bezirksamt beschäftigt. Der BVV ist erstmalig bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 dagegen: 4 Enthaltung: 5
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17.08.2021 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming |
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Ö 9 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Anknüpfend an die Beschlusslage der BVV DS 1425/5 wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einstieg in eine Rekommunalisierung der Schulreinigung modellhaft zu erproben. Dazu ist unverzüglich in Verhandlungen mit Senat und Abgeordnetenhaus einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine Schulreinigung durch kommunales Personal an mehreren Standorten zu schaffen. Die Reinigungskräfte sind grundsätzlich einzelnen Schulen zuzuordnen. Hierbei ist insbesondere die Wahl von unterschiedlichen Schulformen und Größen zu berücksichtigen, um bereits frühzeitig eine Vergleichbarkeit zwischen der bezirklichen und privaten Reinigung zu erzielen. Falls die finanziellen Mittel für eine vollständige Rekommunalisierung nicht ausreichen, ist die Tagesreinigung primär zu rekommunalisieren und beizubehalten. Sobald die Finanzierung durch das Land Berlin gesichert ist, bereitet das Bezirksamt die Reinigung aller Schulgebäude durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst vor. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 ist die dafür erforderliche finanzielle und personelle Ausstattung zu berücksichtigen. Auslaufende Reinigungsverträge mit privaten Reinigungsfirmen sind nur zu verlängern, wenn eine bezirkliche Reinigung im entsprechenden Zeitraum nicht gesichert werden kann. Nach Ablauf der Verträge werden die für Schulgebäude notwendigen Reinigungskräfte im Rahmen einer Festanstellung beim Bezirksamt beschäftigt. Der BVV ist erstmalig bis zum 31. Dezember 2021 zu berichten. Ursprungstext: Anknüpfend an die Beschlusslage der BVV DS 1425/5 wird das Bezirksamt aufgefordert, den Einstieg in eine Rekommunalisierung der Schulreinigung modellhaft bereits im kommenden Jahr zu erproben. Dazu ist unverzüglich in Verhandlungen mit Senat und Abgeordnetenhaus einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine Schulreinigung durch kommunales Personal an mehreren Standorten zu schaffen. Die Reinigungskräfte sind grundsätzlich einzelnen Schulen zuzuordnen. Hierbei ist insbesondere die Wahl von unterschiedlichen Schulformen und Größen zu berücksichtigen, um bereits frühzeitig eine Vergleichbarkeit zwischen der bezirklichen und privaten Reinigung zu erzielen. Falls die finanziellen Mittel für eine vollständige Rekommunalisierung nicht ausreichen, ist die Tagesreinigung primär zu rekommunalisieren und beizubehalten. … Der BVV ist erstmalig bis zum 31. Januar 2021 zu berichten.
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 dagegen: 5 Enthaltung: 0
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19.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 8.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.
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Ö 8 |
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Ehrenamtliches Pflegen und Begrünen von Baumscheiben unterstützen |
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1731/5 |
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Ö 9 |
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Straßen sicher mit Licht |
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1741/5 |
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Ö 10 |
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Sicherheit und Aufenthaltsqualität des Skateparks am Heidelberger Platz verbessern |
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1748/5 |
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Ö 11 |
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Klimafreundliche und effiziente Neubauten für unseren Bezirk |
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1698/5 |
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Ö 12 |
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Skaterpark am Heidelberger Platz besser ausleuchten |
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1657/5 |
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Ö 13 |
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Waldgerechte Sanierung des Uferwegs am Grunewaldsee |
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1760/5 |
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Ö 14 |
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Inklusion auf Spielplätzen! |
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1715/5 |
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Ö 15 |
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Fragen an die und Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 16 |
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Verschiedenes |
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