Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur,
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, ob bei Ausstellungseröffnungen und Führungen in den kulturellen Einrichtungen unseres Bezirks auch an die Besucher*innen mit Hörbehinderungen gedacht werden kann, in dem eine Fachkraft für Gebärdensprache hinzugezogen wird, die dann auch spezielle Führungen nach entsprechender Anmeldung durchführen kann.
Bei der Planung könnte der Hörgeschädigten Verein mit einbezogen werden. Dort könnte auch Werbung für dieses neue Angebot erfolgen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten.