Tagesordnung - 29.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: 29.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 12.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Benennung Straßen und Stadtplatz im Maximilians Quartier  
Enthält Anlagen
1218/5  
Ö 4  
Keine Ehrung für Kolonialverbrecher und Rassisten: Wissmannstraße umbenennen
Enthält Anlagen
0491/5  
Ö 5  
Verkehrskonzept für Westend  
Enthält Anlagen
0789/5  
Ö 6  
Fernverkehrshalt am Bahnhof Zoo  
Enthält Anlagen
1076/5  
Ö 7  
Sichere Überquerung der Hildegardstraße  
Enthält Anlagen
1105/5  
Ö 8  
Kiss&Go Area einrichten  
Enthält Anlagen
1109/5  
Ö 9  
244 auch für die Prinzregentenstraße  
Enthält Anlagen
1110/5  
Ö 10  
Ladestationen für E-Bikes  
Enthält Anlagen
1112/5  
Ö 11  
Überdachung der Bushaltestelle Württembergallee  
Enthält Anlagen
1113/5  
Ö 12  
Durchfahrt von Nachodstraße über Prager Platz zur Bundesallee unterbinden  
Enthält Anlagen
1117/5  
Ö 13  
Fahrbahnmakierung für eine Haltezone für die Schulbusse/absolute Halteverbotsschilder  
Enthält Anlagen
1142/5  
Ö 14  
Sicherung Fußgängerübergang Uhlandstraße  
Enthält Anlagen
1143/5  
Ö 15  
Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Damaschkestraße  
Enthält Anlagen
1147/5  
Ö 16  
Fasanenstraße fahrradfreundlicher gestalten  
Enthält Anlagen
1158/5  
    16.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.19 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    12.06.2019 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 16 - vertagt
   

- vertagt -

 

   
    14.08.2019 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Bedingungen für Radfahrende in der Fasanenstraße zu verbessern. Hierzu sollen im Bereich zwischen Hardenbergstraße und Lietzenburger Straße folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

 

  • Halten in zweiter Reihe reduzieren: Die dauerhaft durch Falschparkende blockierten Halteverbots- und Ladezonen sollen durch konsequentes Abschleppen freigehalten werden. Ein Mehrbedarf an Ladezonen ist zu prüfen. Hierdurch soll das häufige Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe reduziert werden, das den Verkehrsfluss behindert und Radfahrende gefährdet.
  • Sicheren Radverkehr insbesondere entgegen der Einbahnstraße (in Richtung Norden) gewährleisten:

        Das Parken auf der östlichen Straßenseite soll unterbunden werden, um die gefahrlose Begegnung zwischen Kfz und Radfahrenden zu ermöglichen. Gegenwärtig müssen Radfahrende in die Türzone der parkenden Kfz ausweichen, um entgegenkommende Kfz passieren zu lassen.

        Der erhebliche Kfz-Durchgangsverkehr aus Richtung Straße des 17. Juni soll eingeschränkt werden, da dieser die Probleme für den Rad- und Lieferverkehr verschärft und der Funktion der Fasanenstraße als Nebenstraße widerspricht.

        Zur Umsetzung der beiden vorgenannten Punkte werden zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

a)     Einrichtung eines baulich geschützten Radfahrstreifens auf der östlichen Straßenseite für den Radverkehr in Nordrichtung[1]; an der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße keine Einfahrtmöglichkeit für Kfz aus Richtung Straße des 17. Juni.

b)     Einrichtung einer Fahrradstraße mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sowie einem durchgängigen Halteverbot auf der östlichen Straßenseite; deutliche Fahrbahnmarkierungen, die auf die Fahrradstraße sowie den gegenläufigen Radverkehr hinweisen; konsequente Durchsetzung des Halte- und Durchfahrtsverbots durch Ordnungsbehörden.

Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einsetzen, dass an der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße die Einfahrt für Kfz aus Richtung Straße des 17. Juni möglichst durch bauliche Maßnahmen (Modalfilter) verhindert wird.

 

  • Kreuzungen sicherer gestalten: Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für folgende Maßnahmen einsetzen:

        An der südlichen Seite der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße sollen Maßnahmen geprüft werden, um die Abbiegegeschwindigkeit aus der Hardenbergstraße in die Fasanenstraße rechts abbiegender Kfz zu reduzieren.

        An der Kreuzung Lietzenburger Straße/Fasanenstraße sollen die stark aufgeweiteten Einmündungsbereiche durch Gehwegvorstreckungen übersichtlicher und fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die Markierung von Aufstellflächen bzw. Leitmarkierungen für den Radverkehr zur Querung der Lietzenburger Str. ist zu prüfen.

        Der Bau von Fahrradabstellanlagen an den vorgestreckten Kreuzungsbereichen ist zu prüfen.

  • Als Sofortmaßnahme soll:

        den in die Fasanenstraße im Bereich der Einbahnstraße einfahrenden Kfz deutlicher angekündigt werden, dass Radfahrende hier entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Dies soll u.a. mit großen Schildern in der Einfahrt in die Fasanenstraße geschehen.

Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.

 

Begründung:

 

Die Fasanenstraße ist Teil einer übergeordneten Radroute in Nord-Süd-Richtung von Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hat für den Radverkehr eine hervorgehobene Bedeutung, da sämtliche parallele Verbindungen in der näheren Umgebung gravierende Nachteile aufweisen (stark befahrene Hauptstraßen z.T. ohne jede Radinfrastruktur; Nebenstraßen mit Kopfsteinpflaster). Nach Zählungen des Netzwerks Fahrradfreundliches Charlottenburg-Wilmersdorf nutzen bereits jetzt etwa gleich viele Radfahrende wie Kfz-Fahrende diese Straße. Die Bedingungen für Radfahrende werden jedoch im Abschnitt zwischen Lietzenburger Straße und Hardenbergstraße – insbesondere, wenn entgegen der Einbahnstraßenrichtung gefahren wird – den Anforderungen an eine sichere, alltagstaugliche Fahrradroute nicht gerecht.

 

 


[1]  Da benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen nicht zulässig sind, ist hierfür die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch eine streckenweise Anordnung von Tempo 30 zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8 dagegen:        5  Enthaltung: 2

   
    22.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 17  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 18  
Verschiedenes      
               
 
 

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