Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Straßenabschnitten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, in denen das Parken von Fahrzeugen im Bereich des Gehweg-Unterstreifens erlaubt ist und in denen als Bodenmaterial „Berliner Pflaster“ verwendet wird, darauf zu achten, bei wiederkehrenden auftretenden Schäden diese Straßenabschnitte mit anderen Materialien zu gestalten.