Tagesordnung - 27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: 27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung derTagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Modellprojekt für neue Logistikformen in Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
0322/5  
Ö 4  
Mehrweg für die Wochenmärkte
Enthält Anlagen
0800/5  
Ö 5  
Leihräder-Wildwuchs stoppen  
0755/5  
Ö 6  
Verdrängung in der Pariser Straße und Emser Straße beenden! Der Kinderarzt soll bleiben!  
0986/5  
Ö 7  
Das Straßen- und Grünflächenamt endlich in "Ordnungsamt online" einbinden  
0994/5  
Ö 8  
Spekulativen Leerstand beenden: Einrichtung einer Task-Force zur Rückführung von Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz  
Enthält Anlagen
0954/5  
Ö 9  
Spekulativen Leerstand beenden: Anwendung Treuhänder-Modell für die Wilmersdorfer Straße 82/83 prüfen  
Enthält Anlagen
0955/5  
Ö 10  
Tierschutz in Zirkusbetrieben  
Enthält Anlagen
0969/5  
    13.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.13 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    22.01.2019 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
    Ö 10 - vertagt
   

 

   
    26.02.2019 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Überlassung eines Standplatzes an einen Zirkus, der Tiere zur Schau stellt, nur zu gewähren, wenn der Tierschutz gewahrt und gesichert ist, dass der vorgesehene Platz die Voraussetzungen bietet, die für die artgerechte Haltung notwendig sind. Dazu ist dem anfragenden Zirkus, unbeschadet seiner Anzeigepflicht nach § 16 Abs. 1 a) TierSchG, der von der Senatsverwaltung für Justiz mit Rundschreiben vom 17. August 2018 veröffentlichte „Fragebogen zum Antrag auf Überlassung einer Freifläche für ein Zirkusgastspiel“ zur Ausfüllung zu übersenden.

 

Ergibt sich aus dem ausgefüllten Fragebogen, dass bereits der vorgesehene Standort insb. hinsichtlich seiner Größe, Beschaffenheit und Lage nicht geeignet ist, alle mitgeführten Tiere und den gesamten Fuhrpark aufzunehmen, so ist die Überlassung an den Zirkusbetrieb zu versagen. Führt die unmittelbar anschließende Prüfung durch den  Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zum Ergebnis, dass Einwände gegen die Überlassung des Standplatzes an das jeweilige Unternehmen bestehen, so ist die Überlassung ebenfalls zu versagen.

 

Soweit dem Bezirksamt Anfragen an private Eigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte bekannt werden, sollen diese gebeten werden, ebenso zu verfahren und ausgefüllte Fragebögen zur Prüfung an das Bezirksamt weiterzuleiten.

 

Der BVV ist bis zum 30. April 2019 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:     5    Enthaltung:0

   
    21.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 11  
Niedrigschwellige und aufsuchende Mieter*innenberatung im Bezirk  
Enthält Anlagen
0974/5  
Ö 12  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 13  
Sonstiges      
               
 
 

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