Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-
Und Ordnungsangelegenheiten
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Wohnungsamt eine Task-Force „Rückführung von Wohnraum nach § 4 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)“ zu bilden.
Perspektivisch soll sich das zuständige Bezirksamtsmitglied bei erneutem Personalaufwuchs im Bezirk mit Priorität für die Schaffung einer neuen Personalstelle im Wohnungsamt für die Task-Force aussprechen.
Aufgaben der Task-Force sollen sein:
- Kontrolle der Prüfung der Anwendbarkeit, Vorbereitung und Durchführung der Rückführungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebote des ZwVbG, insbesondere der Treuhänderregelung nach § 4a und 4b ZwVbG,
- Information des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten über alle Schritte der Rückführung von Wohnraum,
- Controlling, insbesondere der Einhaltung des strengen Gebrauchs von Rückführungsmaßnahmen, unter Maßgabe der Einhaltung der gesetzlichen Widerspruchsfristen,
- enger Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken und ggf. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Aufbauen von Fachwissen zum Themenkomplex, Weiterbildung.
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.