Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung,
Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
„Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und
§ 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung- Anlage – enthaltenen
Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 10.469.875,80 €
Außerplanmäßige Ausgaben 2.062.107,57 €.“