Tagesordnung - 20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Lily-Braun-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Anlagen:
DS-Nr.: 0689/5
DS-Nr.: 0695/5

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Niederschriften      
Ö 3  
Sondernutzungskonzept für Außengastronomie aufheben!  
Enthält Anlagen
0432/5  
Ö 4  
Straßengastronomie auch bei schmalen Bürgersteigen ermöglichen  
Enthält Anlagen
0328/5  
Ö 5  
Bei der Beschaffung von Elektromobilität auch an Menschen mit körperlichen Einschränkungen denken  
0602/5  
Ö 6  
Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger  
0689/5  
Ö 7  
Restriktiv bei Genehmigungen für großflächige Werbeplakate bei Baumaßnahmen      
Ö 8  
Keine weitere Anlage von Fahrrandangebotsstreifen ohne Bedarfsanalyse  
0658/5  
    22.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr (m) und in den Ausschuss für Straßen- und Grünflächen (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    12.04.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    24.04.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste,

Wirtschafts – und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z. B. mittels Verkehrszählung.

In Straßen mit vorhandenem Radweg sollen grundsätzlich keine Fahrradangebotsstreifen angelegt werden, die vorhandenen Radwege sind zu sanieren und sollen dann eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, bestmöglich die Sollbreite von 2,00 m erreichen. Hierdurch soll eine Gefährdung der Fußgänger möglichst ausgeschlossen werden.

Bei Einmündungen sind Sichtfelder freizuhalten, um Abbiegeunfälle bestmöglich zu vermeiden.

 

Begründung:

Bei Fahrradangebotsstreifen handelt es sich nicht um Radwege und auch nicht um Sonderwege, denn die Markierung nach § 39 Abs. 3 StVO weist keinen Radweg aus. Die Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn, aber selbst keine Fahrstreifen. Weiterhin sind die Schutzstreifen auch nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von anderen Fahrzeug "bei Bedarf" überfahren werden. Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten. Fahrradangebotsstreifen können eingerichtet werden, wenn

 

-          eine Trennung vom übrigen Fahrzeugverkehr durch Kennzeichnung einer Radwegebenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines entsprechenden Sonderweges (Radweg, Radfahrstreifen) jedoch nicht möglich ist,

oder

-          eine Trennung vom übrigen Fahrzeugverkehr nicht zwingend erforderlich wäre, dem Radverkehr aber wegen der nicht nur geringen Verkehrsbelastung (5.000 Kfz innerhalb von 24 Stunden) ein besonderer Schonraum geboten werden soll,

oder

-          es in Anbetracht der Breite der Fahrbahn, der Verkehrsbelastung (regelmäßig bis zu 10.000 Kfz innerhalb von 24 Stunden) und der Art des Verkehrs (in der Regel der Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehr unter 5 % bzw. unter 500 Lkw innerhalb von 24 Stunden) grundsätzlich zulässig ist.

 

Radwege hingegen sind vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen. Sie können baulich hergestellt sein, durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstraße).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:6dagegen:         8Enthaltung:0

   
    12.09.2018 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, keine weiteren Fahrradangebotsstreifen im Bezirk mehr anzuordnen, ohne für die vorgesehenen Straßenabschnitte den Bedarf für einen Fahrradangebotsstreifen ermittelt zu haben, z. B. mittels Verkehrszählung.

In Straßen mit vorhandenem Radweg sollen grundsätzlich keine Fahrradangebotsstreifen angelegt werden, die vorhandenen Radwege sind zu sanieren und sollen dann eine Mindestbreite von 1,50 m aufweisen, bestmöglich die Sollbreite von 2,00 m erreichen. Hierdurch soll eine Gefährdung der Fußgänger möglichst ausgeschlossen werden.

Bei Einmündungen sind Sichtfelder freizuhalten, um Abbiegeunfälle bestmöglich zu vermeiden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 dagegen:         8 Enthaltung: 0

   
    20.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die BVV stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung mehrheitlich zu.

Ö 9  
Flächenkonkurrenzen positiv für Kinder und Familien auflösen?!  
Enthält Anlagen
0615/5  
Ö 10  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 11  
Sonstiges      
               
 
 

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