Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,
die BVV möge beschließen:
Das BA wird aufgefordert, eine Bedarfsabfrage unter den Beschäftigten des Bezirksamtes durchzuführen und zu prüfen, in wie weit mit eigenen Mitteln bzw. unter Einbeziehung eines freien Trägers Kinder von Mitarbeitern des BA betreut werden können.
Der BVV ist bis zum 30.03.2018 zu berichten.
Begründung:
Gerade in der gegenwärtigen Situation in Deutschland ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Gut. Insbesondere Frauen mit kleinen Kindern können sich gerade nicht im Beruf verwirklichen – sie verzichten eher auf berufliche Entwicklungschancen, um die Erziehung der Familie zu gewährleisten. Auch mit Hilfe des Lebens- bzw. Ehepartners ist die Aufsicht bzw. Erziehung der gemeinsamen Kinder eben nicht gewährleistet.
Ferner könnte in den Zeiten immer wieder angesprochener knapper Personalressourcen genau solch ein Angebot ein entscheidender Standortfaktor für hochqualifiziertes Personal bei der Berufswahl sein.