Tagesordnung - 4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften  

 
 
Bezeichnung: 4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
Datum: Di, 18.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Anlagen:
Bericht_final

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der Niederschrift der 1. und 2. Sitzung      
Ö 3  
Neugestaltung der BVV-Besuchertribüne  
0133/5  
Ö 4  
Blindenleitsystem in den Gebäuden des Bezirksamtes Charlottenburtg und in bezirklichen Gebäuden  
0149/5  
    23.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.27 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften (m) sowie in den Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    18.04.2017 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert das gesamte Rathaus in Charlottenburg und sämtliche andere öffentliche Gebäude des Bezirkes so auszustatten, dass Blinde und Sehbehinderte überall eigenständig in die Amtsräume finden können. Dabei ist die Kompetenz des ABSV mit einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt wird ferner dazu aufgefordert, die Aufzüge mittels Folien für blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar zu gestalten.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten

 

Ursprungstext: 

Das Bezirksamt wird aufgefordert das gesamte Rathaus in Charlottenburg und sämtliche andere öffentliche Gebäude des Bezirkes so auszustatten, dass Blinde und Sehbehinderte überall eigenständig in die Amtsräume finden können. Dabei ist die Kompetenz des ABSV mit einzubeziehen.

Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten

 

 

Begründung:

Blindenleitsysteme sollen Blinden und sehbehinderten Menschen die autonome Orientierung in Gebäuden, Verkehrs- oder Alltagssituationen ermöglichen und erleichtern und bilden damit einen wichtigen Teil für eine barrierefreie Umwelt.

Häufig werden dabei zum Beispiel gerippte oder genoppte Bodenindikatoren eingesetzt, die mit Hilfe des Taststocks (Blindenstock) ertastet werden können. Neben den Bodenindikatoren gehören auch taktile Übersichts- und Etagenpläne, taktile Türschilder oder Handlaufschilder, ausgestattet mit Braille- oder Pyramidenschrift, um umfassende Blindenleitsysteme zu implementieren. Dabei dienen die taktilen Elemente als Wegweiser im öffentlichen Verkehr, weisen auf Treppen oder Fahrstühle hin oder helfen bei der allgemeinen Orientierung.

Taktile Bodenindikatoren können in verschiedenen Formen vorliegen. Rippenplatten sowie Noppenplatten weisen den Weg, die den Indikatoren mit Hilfe ihres Blindenstocks folgen. Die taktilen Bodenindikatoren sowie spezielle Treppenmarkierungen müssen DIN Maßstäbe erfüllen.

 

Neben der normalen Beschilderung ist es notwendig, auch die Fluchtwegbeschilderung für blinde oder sehbehinderte Menschen anzupassen. Es müssen zusätzliche Fluchtwegschilder in Sicht- und Tasthöhe angebracht werden.

 

Die Ausstattung mit Orientierungssystemen, Piktogrammen, gut lesbaren Türschildern und eine ausreichende Beleuchtung sollen die Teilhabe und Zugänglichkeit für Sehbehinderte garantieren.

Eine kontrastreiche Gestaltung der Türblätter und die Entfernung von überflüssigen Informationen sollen die Orientierung erleichtern.

 

BV Wagner begründet den Antrag. BV Sempf weist darauf hin, dass Drs. 152/5 eine ähnliche Richtung verfolgt und schlägt vor, beide Anträge in einen gemeinsamen zu bringen. BV Heyne führt aus, dass seiner Meinung nach der Bezirk derzeit gegen geltendes Arbeitsstättenrecht verstößt. Dem Vorschlag beide Anträge zusammen zu ziehen wird einvernehmlich zugestimmt. Der Antrag wird wie folgt ergänzt: „Das Bezirksamt wird ferner aufgefordert, die Gebäude mittels Folien für Blinde und sehbehinderte Menschen nutzbar zu gestalten“.

 

Dem so geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

   
    13.06.2017 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
    Ö 9 - vertagt
   

Das Votum des mitberatenden Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften liegt nicht vor. Die Beratung zur Drucksache wird vertagt.

 

Unabhängig der Vertagung erhält Herr Friedrich als Behindertenbeauftragter des Bezirks das Wort. Er begrüßt die Intention des Antrages und bietet hinsichtlich einer eventuellen praktischen Umsetzung seine Unterstützung an. Ferner nennt er Beispiele aus anderen Bezirken für den Umgang mit diesem Thema.

 

   
    11.07.2017 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
    Ö 11 - vertagt
   

Die Drucksache wird vertagt.

 

   
    09.01.2018 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
    Ö 8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Konzeption für das gesamte Rathaus in Charlottenburg und sämtliche anderen öffentlichen Gebäude des Bezirks mit dem Ziel zu erarbeiten, dass Blinde und Sehbehinderte überall eigenständigen die Amtsräume finden können Dabei ist die Kompetenz des ABSV mit einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt wird ferner dazu aufgefordert, die Aufzüge in das Konzept mit einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert das gesamte Rathaus in Charlottenburg und sämtliche andere öffentliche Gebäude des Bezirkes so auszustatten, dass Blinde und Sehbehinderte überall eigenständig in die Amtsräume finden können. Dabei ist die Kompetenz des ABSV mit einzubeziehen.

Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:einstimmigdagegen:         Enthaltung:

   
    18.01.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

Ö 5  
Erhöhung der Barrierefreiheit im Rathaus Charlottenburg in Aufzügen  
0152/5  
Ö 6  
Sporthalle in der Eisenzahnstraße doppelstöckig ausführen  
0161/5  
Ö 7  
Mehr sauberen Strom für die Gartenarbeitsschule Ilse Demme  
Enthält Anlagen
0101/5  
Ö 8  
Ergebnisse des Klimaschutzmanagements im Klausenerplatzkiez veröffentlichen  
Enthält Anlagen
0129/5  
Ö 9  
Mooswände für bessere Luft im Bezirk  
0170/5  
Ö 10  
Bolzplatz im Ballnetz  
0150/5  
Ö 11  
Lärmbeeinträchtigung durch die Sportplätze in der Forckenbeckstraße im Vorfeld abklären  
Enthält Anlagen
0155/5  
Ö 12  
Schulverweis für Straßenlärm  
0159/5  
Ö 13  
Uferbereich dient der Erholung  
0163/5  
Ö 14  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 15  
Verschiedenes      
               
 
 

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