Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob für alle minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die sich in der Obhut des Bezirks befinden und die volljährig werden, auf Antrag (Jugendhilfe-) Bedarf nach SGB VIII bewilligt werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.10.2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die sich in der Obhut des Bezirks befinden und die volljährig werden, auf Antrag erweiterten (Jugendhilfe- ) Bedarf nach SGB VIII zu bewilligen.
Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.