Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, den aktuell eingegangenen Bauantrag zur Cicerostraße 55 A zurückzustellen und für die beiden Flurstücke 278 und 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585) die Prüfung zur Einleitung eines Bebauungsplans entsprechend der Drucksache Nr. 1547/4 abzuwarten.
In einem Bebauungsplanverfahren sollen die von der BVV für das Grundstück bestimmten Planungsziele (s. auch die begonnene Beratung im Jugendhilfeausschuss zur DS 1547/4) festgeschrieben werden.
Die Festsetzungen des Baunutzungsplanes sind zu ersetzen.