Tagesordnung - 88. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 88. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Fr, 20.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung modernisieren  
0206/4  
    26.04.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.12 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

 

 

   
    12.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 3 - vertagt
   

 

   
    12.12.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 3 - vertagt
   

 

   
    12.06.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4 - vertagt
   

 

   
    25.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    12.02.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    20.05.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzusetzen, dass die Bürgerbeteiligung in Planverfahren (Bereichsentwicklungs- und Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) auf Bezirksebene in folgendem Umfang erweitert wird:

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Diese ist in Form von konkreten Planungszielen, sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen, bereits erbrachten oder noch möglichen finanziellen Vorleistungen seitens des BA, Vorentwürfen mit Begründung sowie mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der beabsichtigten Planung für einen Monat öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Dokumente im Internet dauerhaft in allen entstandenen Zwischen- und Endfassungen zu veröffentlichen.

 

Diese frühzeitige Offenlegung ist mindestens einen Monat vorher öffentlich und im Internet unter Angabe eines leicht auffindbaren Betreffs, der die örtliche Lage des planbehafteten Gebietes ausreichend genau beschreibt, anzukündigen. Dabei sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden, sich auf einer Bezirkswebseite für eine EMail-Benachrichtigung einzutragen oder einen RSS Feed [1] zu abonnieren.

 

2  Förmliche Auslegung:

Hier gelten die gleichen Regularien wie für die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den gleichen Fristabläufen.

Hierbei soll es auch ermöglicht werden, Anregungen im Sinne des Baugesetzbuches in elektronischer Form (E-Mail, Webformular) in das Verfahren einzubringen.

 

3  Planverfahren allgemein:

Es ist eine Website einzurichten, die folgende Informationen fortschreibt:

3.1  Aufstellungsbeschlüsse und deren Umfang

3.2  Planungsziele

3.3 Planvorentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Vertragsentwürfe
       hierzu

3.4  Planentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Verträge hierzu

3.5  beschlossene Pläne mit Begründung

3.6  in Kraft getretene Pläne mit Begründung

 

Alle Daten sind in ausreichender Qualität für einwandfreie Lesbarkeit in netzüblichen Formaten bereitzustellen. Vor der Umsetzung dieses Antrages bereits vorhandene Daten sind entsprechend aufzubereiten. Die Abgabe der Daten über das Internet (als Mailanhang oder Download) ist für den Nutzer kostenlos.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bürgerbeteiligung in Planverfahren (Bereichsentwicklungs- und Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) auf Bezirksebene in folgendem Umfang zu erweitern:

1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung:

Diese ist in Form von konkreten Planungszielen, sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen, bereits erbrachten oder noch möglichen finanziellen Vorleistungen seitens des BA, Vorentwürfen mit Begründung sowie mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der beabsichtigten Planung für mindestens 6 Wochen öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Dokumente im Internet dauerhaft in allen entstandenen Zwischen- und Endfassungen zu veröffentlichen.

Diese frühzeitige Offenlegung ist mindestens einen Monat vorher öffentlich und im Internet unter Angabe eines leicht auffindbaren Betreffs, der die örtliche Lage des planbehafteten Gebietes ausreichend genau beschreibt, anzukündigen. Dabei sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden, sich auf einer Bezirkswebseite für eine E.Mail-Benachrichtigung einzutragen oder einen RSS Feed [1] zu abonnieren.

2 Förmliche Bürgerbeteiligung:

Hier gelten die gleichen Regularien wie für die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den gleichen Fristabläufen. Hierbei soll es auch ermöglicht werden, Anregungen im Sinne des Baugesetzbuches in elektronischer Form (E-Mail, Webformular) in das Verfahren einzubringen. 

3 Planverfahren allgemein:

Es ist eine Website einzurichten, die folgende Informationen laufend, geographisch verortet, zur Verfügung hält und chronologisch (History-Funktion) fortschreibt:

3.1  Aufstellungsbeschlüsse und deren Umfang

3.2  Planungsziele

3.3  Planvorentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Vertragsentwürfe
        hierzu

3.4  Planentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Verträge hierzu

3.5  beschlossene Pläne mit Begründung

3.6  in Kraft getretene Pläne mit Begründung

Alle Daten sind in ausreichender Qualität für einwandfreie Lesbarkeit in netzüblichen, nicht proprietären Formaten (wie z.B. pdf) bereitzustellen. Vor der Umsetzung dieses Antrages bereits vorhandene Daten sind entsprechend aufzubereiten. Die Abgabe der Daten über das Internet (als Mailanhang oder Download) ist für den Nutzer kostenlos.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

   
    16.06.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)

 

Ö 3  
Flächen auch planungsrechtlich den Kleingärten zuführen  
0297/4  
Ö 4  
Voraussetzungen für eine große Lösung auf dem Hardenbergplatz schaffen!  
1005/4  
Ö 5  
Mehr und frühere Transparenz beim Städtebau gegenüber Ausschussmitgliedern  
0705/4  
Ö 6  
Standorte für Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk  
1221/4  
Ö 7  
Kleingartenkolonie Bundesallee sichern  
0496/4  
Ö 8  
Keine Selbstfinanzierung des Rückbaus seniorengerecht umgebauter Wohnungen  
0762/4  
Ö 9  
Folgen der Bauordnungs-Novelle  
0906/4  
Ö 10  
Ku'damm-Karree  
0943/4  
Ö 11  
BID-Pioniere in der City West unterstützen  
1284/4  
Ö 12  
Reinigung des ICC  
1375/4  
Ö 13  
Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten - Festsetzung als Kitastandort anstreben
Enthält Anlagen
1547/4  
Ö 14  
Mehr Beteiligung des Ausschusses bei Jurysitzungen  
1558/4  
Ö 15  
Die Komödie im Kudamm-Karree unter Denkmalschutz stellen  
1541/4  
Ö 16  
Erhalt der Kudamm-Bühnen  
1546/4  
Ö 17  
Das Kempinski erhalten!  
1560/4  
Ö 18  
Entwicklungspotential für Grünflächen am Westkreuz ermitteln  
1612/4  
N 19     (nichtöffentlich)      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen