Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten alle Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen, die mehr als 50 Wohneinheiten bzw. 2500 m² Bruttogeschoßfläche betreffen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung umgehend mitzuteilen und auf Wunsch des Ausschusses vorzustellen. Ferner sind weiterhin wie bisher alle wesentlichen Befreiungen mitzuteilen.
Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese Parameter ins eBG eingefügt werden, um sie ohne Zeitaufwand abrufen zu können.
Zudem ist rechtlich zu prüfen, in welchem Umfang den Fraktionen Zugang zum eBG gewährt werden kann.
Der BVV ist bis zum 30. April 2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten alle Bauanträge, Bauanzeigen und Bauvoranfragen, die über 50 Wohneinheiten bzw. 2500 m² Bruttogeschoßfläche betreffen, dem Ausschuss für Stadtentwicklung umgehend mitzuteilen und bei Bedarf vorzustellen. Ferner sind weiterhin wie bisher alle wesentlichen Befreiungen mitzuteilen.
Der BVV ist bis zum 29. Februar 2016 zu berichten.