Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung die Einrichtung jeweils einer Koordinierungsstelle im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bezirke einzufordern.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Anlauf- und Koordinierungsstelle im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere des Aktionsplans, im Bezirk zu schaffen und diese mit mindestens einem VzÄ auszustatten.
Der BVV ist bis zum 30.09.2015 zu berichten.