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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Protokolle |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Kinder- und Jugendparlaments |
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Ö 4 |
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Benennung eines beratenden und eines stellv. beratenden Mitglieds des JHA
(§35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG) |
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Ö 5 |
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Basketballplatz instandsetzen |
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1042/4 |
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Ö 6 |
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Modellprojekt "Legale Spraywand" in Charlottenburg-Wilmersdorf |
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1067/4 |
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20.11.2014 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 10.8 - überwiesen |
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Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur (m), in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie (ffdDie BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur (m), in den Jugendhilfeausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)
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04.12.2014 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Die BVV möge beschließen: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Träger ein Modellprojekt "Legale Spraywand" ins Leben zu rufen. Dabei geht es um die Ausweisung und Kartierung von geeigneten Flächen, auf denen legal Graffiti-Kunst aufgebracht werden kann, um insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Kunst auf legale Art und Weise zu zeigen. Hierbei können u. a. auch Aufrufe an die Bevölkerung z.B. an die Eigentümer von Garagen, Supermarktwänden etc. hilfreich sein oder die rechtliche Klärung mit den Eigentümern von Brückenunterführungen (Bund, Bahn) zur Bereitstellung von geeigneten Flächen. Geprüft werden kann in diesem Zusammenhang, ob beispielsweise der fußläufige Rundweg um die Mierendorff-Insel mit seinen verschiedenen Begleit-Flächen an Brückenunterführungen oder Mauerbegrenzungen für ein Pilotprojekt "Spray-Way" geeignet sein könnte. In Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Street-Art-Workshop-Projekten in Berlin und/oder der Jugendkunstschule oder der Volkshochschule können gezielt Gestaltungs-Projekte ins Leben gerufen werden. Der BVV ist bis zum 31.01.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
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19.12.2014 - Ausschuss für Weiterbildung und Kultur |
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Ö 8 - vertagt |
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21.01.2015 - Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie |
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Ö 4 - vertagt |
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04.02.2015 - Ausschuss für Weiterbildung und Kultur |
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Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Drucksache Nr Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Träger ein Modellprojekt "Legale Spraywand" ins Leben zu rufen. Dabei geht es um die Ausweisung und Kartierung von geeigneten Flächen, auf denen legal Graffiti-Kunst aufgebracht werden kann, um insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Kunst auf legale Art und Weise zu zeigen. Hierbei können u. a. auch Aufrufe an die Bevölkerung z.B. an die Eigentümer von Garagen, Supermarktwänden etc. hilfreich sein oder die rechtliche Klärung mit den Eigentümern von Brückenunterführungen (Bund, Bahn) zur Bereitstellung von geeigneten Flächen. Geprüft werden kann in diesem Zusammenhang, ob beispielsweise der fußläufige Rundweg um die Mierendorff-Insel mit seinen verschiedenen Begleit-Flächen an Brückenunterführungen oder Mauerbegrenzungen für ein Pilotprojekt "Spray-Way" geeignet sein könnte. In Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Street-Art-Workshop-Projekten in Berlin und/oder der Jugendkunstschule oder der Volkshochschule können gezielt Gestaltungs-Projekte ins Leben gerufen werden. Der BVV ist bis zum 31.01.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1
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18.02.2015 - Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie |
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Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Träger ein Modellprojekt "Legale Spraywand" ins Leben zu rufen. Dabei geht es um die Ausweisung und Kartierung von geeigneten Flächen, auf denen legal Graffiti-Kunst aufgebracht werden kann, um insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Kunst auf legale Art und Weise zu zeigen. Hierbei können u. a. auch Aufrufe an die Bevölkerung z.B. an die Eigentümer von Garagen, Supermarktwänden etc. hilfreich sein oder die rechtliche Klärung mit den Eigentümern von Brückenunterführungen (Bund, Bahn) zur Bereitstellung von geeigneten Flächen. Geprüft werden kann in diesem Zusammenhang, ob beispielsweise der fußläufige Rundweg um die Mierendorff-Insel mit seinen verschiedenen Begleit-Flächen an Brückenunterführungen oder Mauerbegrenzungen für ein Pilotprojekt "Spray-Way" geeignet sein könnte. In Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Street-Art-Workshop-Projekten in Berlin und/oder der Jugendkunstschule oder der Volkshochschule können gezielt Gestaltungs-Projekte ins Leben gerufen werden. Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
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19.02.2015 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zuDie BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu. (Konsensliste)
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Ö 7 |
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Barrierefreie Sport- und Jugendfreizeiteinrichtungen |
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1072/4 |
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Ö 8 |
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Mitteilungen
a) des Vorsitzenden
b) der Verwaltung/Fragen an die Verwaltung
c) der Freien Träger und Verbände
d) der Arbeitsgemeinschaften
e) des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten
f) des Bezirksschulbeirates |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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