Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die BVV bittet das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlins für die Einführung einer Ausführungsvorschrift einzusetzen, die bei Errichtung oder umfangreichen Umbauten von Verkaufsstätten zwischen 800 und 2000 qm Verkaufsfläche öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare barrierefreie Toiletten vorsieht. Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass bei Verkaufsstätten über 2000 qm eine Betriebsvorschrift in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (BetrVO) aufgenommen wird, die den Bau von Toiletten als zwingend vorsieht.
Weiterhin sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden.
Ursprungstext:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Änderung der Berliner Bauordnung dahin gehend einzusetzen, dass bei der Errichtung oder bei umfangreichen Umbauten von (Lebensmittel-) Einzelhandelsbetrieben ab 750 qm vom Investor öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare, barrierefreie Toilettenanlagen mit vorzusehen sind. Diese sollen vorzugsweise im Eingangsbereich angesiedelt werden.
Weiterhin sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.